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Papierindustrie: KV-Löhne steigen um 4,9 Prozent

Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen, Stufenplan für Erhöhung der Schichtzulagen

Am 29. April konnte in der dritten Kollektivvertragsrunde ein Abschluss für die rund 8.000 Beschäftigten in der Papierindustrie erzielt werden. Die KV-Löhne steigen um 4,9 Prozent, die Ist-Löhne um 4,75 Prozent oder mindestens 120 Euro. „Bei einer den Verhandlungen zugrunde gelegten Inflationsrate von 3,5 Prozent bedeutet dies eine deutliche Reallohnsteigerung. Nach einem holprigen Verhandlungsstart wurde nun in der dritten Runde in einem konstruktiven und sozialpartnerschaftlichen Gesprächsklima ein guter Abschluss erzielt“, so PRO-GE Chefverhandler Peter Schleinbach.

Neben Lohnsteigerungen gibt es auch eine überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen. Lehrlinge in der Papierindustrie erhalten künftig im ersten Lehrjahr 1008,56 Euro, im zweiten 1.260,71 Euro, im dritten 1.386,78 Euro und im vierten 1.903,66 Euro brutto. „Die Lehrlinge sind die Fachkräfte von morgen. Mit diesem Abschluss wurde erreicht, dass die Papierindustrie weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber für junge Menschen ist“, betont Schleinbach. Für die Erhöhung der Zulage der zweiten Schicht und der Nachtarbeitszulage wurde ein Stufenplan ausgearbeitet. Erstere wird bis 1. Mai 2024 schrittweise auf 12 Euro (+ 21,33 Prozent) erhöht, zweitere auf 29 Euro (+ 22,00 Prozent). Ein Plus von 4,75 Prozent gibt es auch bei den Reisediäten. Der Geltungstermin des neuen Kollektivvertrags ist der 1. Mai 2022.

Der Abschluss im Überblick:

Lohnrechtliche Verbesserungen Papierindustrie:

  • KV-Mindestlöhne +4,9 Prozent
  • IST-Löhne +4,75 Prozent, Mindesterhöhung 120,00 Euro
  • Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen +13,8 Prozent im Durchschnitt
  • Kollektivvertragliche Reiseaufwandsentschädigungen +4,75 Prozent
  • Erhöhung der Schichtzulagen ab 1.5.2022 für die 2. Schicht* auf € 10,50 und für die 3. Schicht* auf € 25,30 

*Anrechnungsklausel: Die innerbetrieblichen Zulagen werden, sofern im Kollektivvertrag namentlich genannt, ab 1.5.2022 um 4,75 Prozent erhöht

Rahmenrecht:

  • Arbeitsgruppe zur redaktionellen Überarbeitung des  Kollektivvertrages

Geltungstermin: 1. Mai 2022
Laufzeit: 12 Monate

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