Bekleidungsindustrie und Industrielle Wäschereien: +5,4 Prozent
24. Dezember in der Bekleidungsindustrie künftig bezahlt arbeitsfrei
In der ersten Verhandlungsrunde am 21. Juni 2022 haben PRO-GE und GPA einen Abschluss zum Kollektivvertrag Bekleidungsindustrie und Industrielle Wäschereien erzielt. Trotz weiterhin fordernder Rahmenbedingungen, wie Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und teilweise massiven Umsatzeinbrüchen in der Branche einerseits und extremer Belastungen durch die gestiegenen Preise für die Beschäftigten andererseits, wurden eine reale Erhöhung der Einkommen und eine langjährige gewerkschaftliche Forderung nach dem bezahlt arbeitsfreien 24. Dezember auch in der Bekleidungsindustrie umgesetzt.
Das Ergebnis im Überblick:
Bekleidungsindustrie:
- 5,4 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.589,98
- 5,0 Prozent Erhöhung der IST-Löhne
- 5,4 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- 4,75 Prozent Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien
Industrielle Wäschereien:
- 5,4 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.607,30
- 5,1 Prozent Erhöhung der IST-Löhne
- 5,4 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- 4,75 Prozent Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien
Rahmenrecht:
- Der 24.12. ist in der Bekleidungsindustrie künftig bezahlt arbeitsfrei!
- Redaktionelle Änderungen bezüglich Lesbarkeit im Kollektivvertrag zu Kündigungsfristen/-termine, Feiertagsbestimmungen im Hinblick auf Karfreitag und Lehrlingseinkommen im RKV
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Für Wäschereien:
- Arbeitsgruppe zur Reform der Lohngruppen
- Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2023
Geltungsbeginn: 1.7.2022
Laufzeit: 12 Monate