Gewerbliche Wärmeversorgung: Ist-Löhne steigen um 5,4 Prozent und 75 Euro
Neuer Mindestlohn 2.291,12 Euro
Bei der KV Verhandlung am 22. November 2022 für die ArbeiterInnen in den gewerblichen Wärmeversorgungsunternehmen konnte folgender Abschluss erreicht werden:
- Erhöhung der IST-Löhne um 5,4 % und zusätzlich 75 Euro
- Erhöhung der Mindestlöhne in den Grundstufen um 7,0 Prozent
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 7,0 Prozent
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens jeweils mit 1. November
2022: | 2023: | 2024: | |
1. Lehrjahr | 900 Euro | 1.000 Euro | 1.050 Euro |
2. Lehrjahr | 1.090 Euro | 1.180 Euro | 1.270 Euro |
3. Lehrjahr | 1.425 Euro | 1.525 Euro | 1.625 Euro |
4. Lehrjahr | 1.870 Euro | 1.990 Euro | 2.110 Euro |
- Überproportionale Erhöhung der 2. und 3. Schicht
- Neuer Mindestlohn: € 2.291,12
Geltungsbeginn: 1. November 2022
Laufzeit: 12 Monate
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