KV-Abschluss Schuhmachergewerbe 2023
Löhne für Orthopädieschuhmacher steigen um 8,1 Prozent, für Schuhmacher um 7,8 Prozent
Für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Orthopädieschuhmacher- und Schuhmachergewerbe hat die PRO-GE am 24. November 2022 einen erfolgreichen Abschluss erzielt.
Das Ergebnis im Überblick:
- +8,1 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Orthopädieschuhmachergewerbe)
- +7,8 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Schuhmachergewerbe)
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Lehrlingspaket mit Einkommenssteigerungen um 10,31 Prozent im Durchschnitt:
- +75,- Euro im 1. Lehrjahr (+12,5 Prozent)
- +75,- Euro im 2. Lehrjahr (+10,4 Prozent)
- +8,1 Prozent OSM, +7,8 Prozent SM im 3. Lehrjahr
- +8,1 Prozent OSM, +7,8 Prozent SM im 4. Lehrjahr
Der neue KV-Mindestlohn beträgt:
€ 1.697,36 (Orthopädieschuhmachergewerbe)
€ 1.674,84 (Schuhmachergewerbe)
Geltungstermin: 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate