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Abschluss Bekleidungs-, Textil- und Kürschnergewerbe

8,1 Prozent mehr Lohn mit 1. Jänner 2023

Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die drei Bereiche Textilgewerbe, Kürschner- und Gerbergewerbe, Bekleidungsgewerbe hat die PRO-GE am 19. Dezember 2022, basierend auf dem zugrunde gelegten VPI-Durchschnitt von 7,5 Prozent, nachstehenden Abschluss erzielt.

Das Ergebnis im Überblick:

  • 8,1 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne 
  • IST-Lohnempfehlung
  • 8,1 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen – Stufenplan zur Anpassung der Lehrlingstabellen (bringt bis zu + 39,6 Prozent in einzelnen Lehrjahren/Berufsgruppen)
  • 8,1 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien 

Der neue KV-Mindestlohn beträgt:
€ 1.664,45 (Bekleidungsgewerbe)
€ 1.664,45 (Kürschner- und Gerbergewerbe)
€ 1.666,18 (Textilgewerbe)

Geltungstermin: 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate

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