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EVU: Abschluss in sechster Verhandlungsrunde

KV- und Ist-Löhne steigen zwischen 8,6 und 9,6 Prozent

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA in der Nacht auf 1. Februar in der sechsten Runde einen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden ebenso wie die Ist-Löhne um 8,6 bis 9,6 Prozent angehoben. Die Lerhlingseinkommen steigen um durchschnittlich 10 Prozent.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der Mindestlöhne nach Beschäftigungsgruppen:
    • BG 1-3: 9,6 Prozent
    • BG 4-8: 9,5 Prozent
    • BG 9-12: 9,4 Prozent
    • BG 13: 9,0 Prozent
    • BG 14-15: 8,6 Prozent
  • Neuer Mindestlohn € 2.268,19
  • Erhöhung der Ist-Löhne ebenfalls von 8,6 bis 9,6 Prozent
  • Erhöhung der Zulagen um 9,3 Prozent
  • Erhöhung der Schichtzulagen:
    • 2. Schicht +19,52 Prozent
    • 3. Schicht +8,16 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 10,0 Prozent
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 8, 6 Prozent
  • Kinderzulage beträgt € 66,114
  • Weitere Ergebnisse:
    • Sozialpartnererklärung für ein Präventionskonzept zum Schutz der ArbeitnehmerInnen und Evaluierung der Arbeits-, Entgelt- und Beschäftigungsbedingungen, vergleichbarer ArbeitnehmerInnen
  • Gültig ab 1. Februar 2023

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