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KV-Abschluss Gewerbe Agrarservice

8,9 Prozent Lohnerhöhung mit 1. März 2023

Bild von Thilo Becker / pixabay.com
Bild von Thilo Becker / pixabay.com

Bei der Lohnverhandlung für die ArbeitnehmerInnen im Gewerbe Agrarservice hat die PRO-GE am 28. Februar 2023 einen Abschluss erreicht.

Das Ergebnis im Detail:

  • Die Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 8,9 Prozent erhöht
  • Der Nachtstundenzuschlag wird um 8,9 Prozent erhöht
  • Einführung einer Entlohnungsregelung für Praktikanten
  • Neudefinition der Lohngruppe 4  - Maschinenführer

Neuer Mindestlohn: 1.767,86 €

Geltungstermin: 1. März 2023
Laufzeit: 12 Monate

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