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KV-Abschluss Fisch- und Feinkostgewerbe/Feinkostindustrie

KV-Löhne steigen durchschnittlich um 9,53 Prozent
Für die Arbeiter:innen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie Feinkostindustrie konnte folgender Abschluss erzielt werden. 
 
Das Ergebnis:
 
Die durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne beträgt 9,53 Prozent. Zudem konnten die Lehrlingseinkommen sowie Dienstalterszulagen um 9,50 Prozent angehoben werden. Ferner bleiben die Überzahlungen in vollem Ausmaß aufrecht. 
 
Der neue Mindestlohn beträgt somit 1.718,50 Euro. 
 
Geltungstermin: 01. Mai 2023
Laufzeit: 12 Monate

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