KV-Abschluss bearbeitende & verarbeitende Glasindustrie
Am 19. Juni 2019 konnten die Gewerkschaft PRO-GE mit den ArbeitgeberInnen der Glasindustrie in der ersten Verhandlungsrunde die Kollektivvertragsverhandlungen erfolgreich abschließen. Der tolle Abschluss schließt damit die industrielle Frühjahrslohnrunde 2019 ab.
- Erhöhung der Mindestlöhne um 3,15 %
- Erhöhung der IST-Löhne um 3,0 %
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,15 %
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 3,15 %
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,15 %
- Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 3,0 %
- Überlange Arbeitszeiten sollen weiterhin die Ausnahme bleiben. Für Überstunden in der 11. und 12. Stunde pro Tag gibt es einen 100%igen Überstundenzuschlag, ebenfalls nach der 50. Stunde pro Woche gibt es einen 100%igen Überstundenzuschlag (ausgenommen bei gleitender Arbeitszeit).
- Bedingt durch die Neuregelung im Entgeltfortzahlungsgesetz werden die Regelungen zum Krankenentgelt gestrichen.
- Textmäßige Anpassungen beim Unfallentgelt.
- Arbeitsgruppe zum Thema Kündigungszeiten.
Geltungstermin: 1. Juni 2019
Laufzeit: 12 Monate
Neuer Mindestmonatslohn: 1.597,36 Euro