Angleichung der Kündigungsfristen wird endlich umgesetzt
ArbeiterInnen nicht mehr länger Beschäftigte zweiter Klasse
Am 1. Oktober erfolgt die Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellten bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Künftig gelten bei Arbeitgeberkündigung auch für ArbeiterInnen Kündigungsfristen von mindestens sechs Wochen (1. und 2. Dienstjahr), ansteigend bis zu fünf Monaten (ab dem 26. Dienstjahr), ausgenommen der Saisonbranchen. „Bisher konnten ArbeiterInnen im Extremfall innerhalb eines Tages gekündigt werden. Die längeren Fristen geben den Menschen nun mehr Sicherheit und ermöglichen eine bessere Lebensplanung“, so der Bundesvorsitzende der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), Rainer Wimmer. Er erinnert daran, dass die Angleichung der Kündigungsfristen bereits zweimal verschoben wurde. „Die erste Verschiebung war mit den wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie zu rechtfertigen. Die zweite Verschiebung erfolgte nur, weil die Wirtschaftskammer mit allen Mitteln die Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten verhindern wollte. Das war lupenreine ÖVP-Klientelpolitik und die Grünen haben willfährig den Steigbügelhalter gegeben“, sagt Wimmer.
Erfolg der Gewerkschaftsbewegung
„In vielen Branchen werden derzeit Arbeitskräfte gesucht. Regierung und Wirtschaftskammer haben nun anscheinend auch – spät, aber doch - erkannt, dass ein weiteres Hinauszögern von besseren Arbeitsbedingungen wider jegliche Vernunft ist“, betont Wimmer, der als Extrembeispiel das Bäckergewerbe mit nur einem Tag Kündigungsfrist nennt. Dass nun mehr als 100 Jahre Ungleichbehandlung beendet werden, sei auf die Initiative von Abgeordneten aus der Gewerkschaftsbewegung im österreichischen Nationalrat zurückzuführen. Bereits im Jahr 2017 wurde im sogenannten „freien Spiel der Kräfte“ auf Antrag der SPÖ die rechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten beschlossen – lediglich ÖVP und NEOS stimmten dagegen. „Mit der Angleichung der Kündigungsfristen wird dieses damals beschlossene Gesetzespaket endlich vollständig umgesetzt. Es ist erfreulich und längst überfällig, dass ArbeiterInnen nicht mehr länger als Beschäftigte zweiter Klasse gelten“, so der Vorsitzende der größten ArbeiterInnengewerkschaft.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Diese gesetzlichen Fristen gelten ab 1. Oktober auch für ArbeiterInnen:
- im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
- ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
- ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
- ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
- ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate
Ausnahmen: Saisonbranchen & Arbeitskräfteüberlassung
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