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Mehr Fairness für PendlerInnen!

Die steigenden Spritpreise treffen alle Pendlerinnen und Pendler gleich. Beim Pendlerpauschale steigen BesserverdienerInnen aber besser aus. Während die PRO-GE seit langem eine gerechtere Regelung fordert, verschärfen die Regierungsmaßnahmen die Kluft noch.

Vor nicht einmal zwei Jahren lag der Preis für Diesel bei unter einem Euro pro Liter. Diesen langjährigen Tiefstand haben die Spritpreise freilich schon länger wieder verlassen, im Zuge des Krieges in der Ukraine schnellten die Preise für Benzin und Diesel aber rasant ins andere Extrem und überwanden dabei bereits die Marke von zwei Euro pro Liter. Besonders betroffen von dieser Preisexplosion sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf das Auto angewiesen sind und denen keine vernünftige Alternative für den Weg in die Arbeit zur Verfügung steht.

Pendlerpauschale bis Mitte 2023 erhöht

Steuerrechtlich können diese ArbeitnehmerInnen das PendlerInnenpauschale in Anspruch nehmen, und um der aktuellen Mehrbelastung für PendlerInnen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine 50-prozentige Erhöhung des Pendlerpauschales und eine Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023 beschlossen. Negativsteuer-BezieherInnen sollen einmalig 100 Euro erhalten. Das Problem dabei: Das Pendlerpauschale ist ein Freibetrag, mit dem die Bemessungsgrundlage für die Steuer reduziert wird, dieser wirkt sich dadurch bei unterschiedlichen Einkommen unterschiedlich aus.

BesserverdienerInnen bevorzugt

Konkret bedeutet das, dass beispielsweise bei einem Arbeitsweg von 35 Kilometern ein Freibetrag von jährlich 1.476 Euro zusteht, wenn keine zumutbare Öffi-Alternative vorhanden ist. Die Steuererleichterung bemisst sich nun nach der vom Einkommen abhängigen Tarifstufe bei der Lohn- bzw. Einkommensteuerberechnung. Bei einem Bruttomonatseinkommen von 7.000 Euro betrüge der Steuertarif 48 Prozent, im angeführten Beispiel würde sich die Steuer um 708 Euro verringern. Bei 1.900 Euro im Monat liegt der Steuertarif bei 20 Prozent und die Steuerersparnis bei 35 Kilometer Arbeitsweg damit nur mehr bei 295 Euro. Mit der neuen Regelung fällt dieser Unterschied zumindest bis Mitte 2023 noch einmal um 50 Prozent größer aus.

Ungerechtigkeit verstärkt statt ausgeräumt

Fazit: Bei praktisch gleich hohen tatsächlichen Fahrtkosten erhält die Person, die ohnehin einen höheren Anteil des Einkommens dafür aufbringen muss, auch noch vom Finanzamt einen deutlich niedrigeren Betrag zurück. Die PRO-GE weist schon seit gut einem Jahrzehnt auf diese Ungerechtigkeit hin und fordert eine Umwandlung des Pendlerpauschales in einen Absetzbetrag, der unabhängig vom Einkommen für alle die gleiche Höhe hat. Mit der Erhöhung aufgrund der massiven Spritpreissteigerungen ist diese Umstellung nötiger denn je. Die Bundesregierung hat sich leider dagegen entschieden und die Ungerechtigkeit noch verstärkt.

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