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Ersatzregeln für Quarantäne-Aus sind weltfremd und verantwortungslos

Wimmer: Regierung stiehlt sich aus der Verantwortung und setzt ArbeitnehmerInnen erhöhtem Risiko aus

Trotz hoher Zahlen bei den Neuinfektionen und deutlichen Warnungen von MedizinerInnen und ExpertInnen vor einem Corona-Herbst, beschließt die Regierung ab 1. August das Aus für die bisherigen Quarantäneregeln. Stattdessen werden zum Teil skurrile Maßnahmen in einer neuen Verordnung festgelegt, die für ArbeitnehmerInnen ein deutliches höheres Gesundheitsrisiko bedeuten. „Wirtschaftliche Interessen haben über den Schutz der Gesundheit gesiegt“, kritisiert PRO-GE Vorsitzender Rainer Wimmer.

Die neuen Beschränkungen, die die Quarantäne ersetzen sollen, sorgen für Verunsicherung. So sollen Infizierte mit Maske sogar in die Arbeit gehen. „Die neuen Regeln der Bundesregierung sind weltfremd und unkontrollierbar. Das Schlimme daran ist, der Staat gibt damit die gesamte Verantwortung an die Unternehmen ab. Kommen die Betriebe dieser Verantwortung nicht nach, kann das schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Beschäftigten haben“, sieht Wimmer vor allem Gesundheitsminister Rauch in der Pflicht: „Die Aufgabe eines Gesundheitsministers ist, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Die neue Verordnung bewirkt das Gegenteil und ist daher verantwortungslos."

AK: Regierung muss konkrete Vorgaben setzen

„Arbeitsrechtlich betritt man auf vielen Ebenen absolutes Neuland und verlagert die Rechtsauslegung in die Betriebe!“, kritisiert auch der Arbeitsrechtsexperte der AK Wien Philipp Brokes. So ist weitestgehend unklar, ab wann infizierte Personen nun zu Hause bleiben können. Ab wann nämlich Ärzte eine Krankmeldung für Corona-Infizierte ausstellen können, ist umstritten. Nach dem Auslaufen der Sonderbetreuungszeit Anfang Juli geraten ArbeitnehmerInnen zudem unter Druck, wenn sie positiv getestete aber symptomlose Kinder zu Hause betreuen müssen, weil diese vom Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ausgeschlossen sind.

Ähnlich verhält es sich mit der Frage, welche konkreten Ansprüche nun ArbeitnehmerInnen haben, in deren Betrieb infizierte KollegInnen aufhältig sind. Mangels klarer Vorgaben sieht Brokes großes Konfliktpotenzial: „ArbeitnehmerInnen erwarten einen sicheren Arbeitsplatz. Haben sie selbst Vorerkrankungen oder sind in einem Großraumbüro tätig, sind sie ganz besonders darauf angewiesen, dass ihr Arbeitgeber seiner Schutzpflicht nachkommt, wenn er Covid-Positive einsetzen möchte."

Wer krank ist, gehört in Krankenstand

Um Infektionen und daraus erwachsende Haftungsfälle zu vermeiden und sicheres Arbeiten zu ermöglichen, ist die Bundesregierung gefordert, klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen und die sehr allgemein formulierte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beim bevorstehenden Wegfall der Quarantäne zu konkretisieren. „Es wäre unzumutbar, die Klärung der vielen Rechtsfragen Gerichten zu überlassen, deren rechtskräftige Entscheidungen wohl erst in einigen Monaten zu erwarten wären. ArbeitnehmerInnen brauchen diese Antworten heute!“, fordert Brokes.

Einmal mehr betont die Arbeiterkammer, dass die Maßnahmen keine Aufweichung des Krankenstandes bewirken dürfen: „Wer sich krank fühlt, hat sich zu schonen und darf nicht in den Betrieb zitiert werden. Jedenfalls soll niemand mit Symptomen arbeiten gehen!“

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