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Kann mein Arbeitgeber zusätzlich gewährte Pausen wieder streichen?

Der Arbeitgeber gewährt mittels Aushang zusätzliche Pausen. Später will er diese wieder streichen.

Unser Arbeitgeber hat den ArbeitnehmerInnen drei zusätzliche bezahlte Pausen - die höchstens 10 Minuten dauern dürfen - mittels Aushang gewährt. Nun möchte der Arbeitgeber diese zusätzlichen Pausen streichen. Darf er das?

Grundsätzlich muss die Frage, ob den ArbeitnehmerInnen zusätzliche bezahlte Pausen zustehen – sofern sie nicht kollektivvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist – einzelvertraglich festgelegt werden.

Der Arbeitgeber hat den ArbeitnehmerInnen die zusätzlichen bezahlten Pausen ausdrücklich - schriftlich, mittels Aushang - gewährt und dadurch den ArbeitnehmerInnen eine Vertragsergänzung angeboten. Die ArbeitnehmerInnen müssen natürlich nicht ausdrücklich zustimmen, hierbei genügt auch ein schlüssiges Zustimmen der ArbeitnehmerInnen, woran kein Zweifel bestehen kann.

Im Aushang hat der Arbeitgeber weder einen Verweis auf die Freiwilligkeit der gewährten bezahlten Pausen noch einen Widerrufsvorbehalt getätigt, weshalb der Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf zusätzliche bezahlte Pausen nicht einseitig abgeändert werden kann.
Im konkreten Fall kann man also davon ausgehen, dass ein einzelvertraglicher Anspruch auf die bezahlten Pausen erwachsen ist, der nur einvernehmlich - durch Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers -  abgeändert werden kann.

 

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Wir weisen darauf hin, dass die Antworten in der Rubrik "Aus der Praxis" keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen, da sich die Angaben aus der zum Anfragezeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben.

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