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Darf man seinen Urlaub auch tageweise verbrauchen?

Ein Arbeitnehmer braucht für den Bau des Eigenheims öfter einzelne Tage Urlaub. Der Arbeitgeber weist ihn darauf hin, dass das eigentlich nicht zulässig sei.
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Symbolbild Baustelle Häuslbauer Bild von annawaldl auf Pixabay

Da ich gerade Haus baue, brauche ich dieses Jahr öfter einzelne Tage Urlaub. Mein Arbeitgeber hat aber gemeint, das sei eigentlich nicht zulässig, ich müsste mir von der Rechtslage her eigentlich immer gleich eine Woche Urlaub nehmen. Stimmt das?

Im Urlaubsrecht gilt der Grundsatz, dass der Jahresurlaub nur einmal geteilt werden sollte. Dabei muss ein Urlaubsteil – um Erholung zu gewährleisten – mindestens eine Woche betragen.

Ein tageweiser Urlaubsverbrauch ist jedoch nur zulässig und in den Gesamturlaubsanspruch einzurechnen, wenn die Urlaubsteilung in dieser Form auf Wunsch der Arbeitnehmerin/des Arbeitsnehmers erfolgt. Geht die Initiative zum tageweisen Urlaubsverbrauch vom Arbeitgeber aus, ist dies jedenfalls unzulässig (OGH 8.10.1996).

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Wir weisen darauf hin, dass die Antworten in der Rubrik "Aus der Praxis" keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen, da sich die Angaben aus der zum Anfragezeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben.

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