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Lebensdurchrechnung benachteiligt Frauen – Regierung muss handeln!

PRO-GE Frauen sehen Gleichstellungsziele nicht erreicht

Anlässlich des diesjährigen Equal Pension Days am 1. August äußert die Bundesfrauenvorsitzende der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), Klaudia Frieben, die Befürchtung, dass sich die Situation in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen wird: „Ab 2024 wird das Pensionsantrittsalter der Frauen stufenweise angehoben und bis 2033 soll es dem der Männer angeglichen sein. Bereits 1992 wurde im Parlament die Anhebung des Frauenpensionsalters beschlossen, jedoch hat man auch festgehalten, dass bis dahin die völlige Gleichstellung am Arbeitsmarkt erreicht sein muss. Davon sind wir aber noch immer meilenweit entfernt. Derzeit liegt der Pension Gap bei 42 Prozent. Man sieht also, dass keine wirkliche Verbesserung erzielt wurden.“

Frauen leisten Großteil der unbezahlten Arbeit

Bei den Pensionsreformen der vergangenen Jahre wurde die spezifische Situation von Frauen unzureichend berücksichtigt. „Es sind noch immer die Frauen, die den Großteil der unbezahlten Arbeit in der Familie übernehmen, wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege älterer Angehöriger. Sie haben dadurch oftmals längere Teilzeitphasen und fehlende Versicherungszeiten. Gerade die Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes auf das gesamte Arbeitsleben benachteiligt viele Frauen und begünstigt Altersarmut“, sagt Frieben.

Pensionssplitting kein echter Ausgleich

Das Pensionssplitting sei ebenfalls kein echter Ausgleich für drohende Pensionsverluste von Frauen. „Die Absicherung im Alter hängt dann vom Einkommen des Partners ab. Verdient der Partner wenig und ist somit auch dessen Pension gering, ist für Frauen nichts gewonnen. Vielmehr rutscht dann auch der Mann in Altersarmut ab. Darüber hinaus haben Alleinerzieherinnen keine Möglichkeit, das Pensionssplitting in Anspruch zu nehmen“, betont die Frauenvorsitzende. Viel wichtiger wäre es, dafür zu sorgen, dass Frauen eigenständig eine Pension erwerben können, von der sie leben können.

Klaudia Frieben verlangt von der Regierung, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um Altersarmut zu verhindern.
 

Die Forderungen der PRO-GE Frauen

  • Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungs- und Arbeitslosenzeiten auf das Durchschnittseinkommen von Männern und Frauen
  • Die Berücksichtigung einer erhöhten Bemessungsgrundlage auch über den 4. Geburtstag des Kindes hinaus (zum Beispiel 66 Prozent im 5. und 6. Lebensjahr; 33 Prozent im 7. und 8. Lebensjahr
  • Recht, von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln
  • Wiedereinführung der abschlagsfreien Pension - „45 Jahre sind genug!“
  • Kein verpflichtendes Pensionssplitting
  • Gleichstellung der Bewertung von Zeiten von pflegenden Angehörigen, (ab Pflegestufe 3, bei Demenz ab Pflegestufe 1) für Personen, die aufgrund fehlender Pflegeplätze aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um eine/n nahe Angehörige/n zu pflegen, analog zu den Kindererziehungszeiten.
  • Arbeitszeitverkürzung
  • Recht auf Altersteilzeit

 

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