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Tipps für Betriebsrät:innen: Was kann ich gegen Diskriminierung tun?

Was können Betriebsrät:innen und Jugendvertrauensrät:innen gegen Benachteiligungen tun?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben vielfältige Möglichkeiten, um Benachteiligungen im Betrieb auszugleichen. Sie haben es in der Hand, eine Unternehmenskultur zu entwickeln, die zur Beseitigung konkreter Diskriminierung führt. Aber auch Betriebsrätinnen, Betriebsräte, Jugendvertrauensrätinnen und Jugenvertrauensräte haben Möglichkeiten.

Die Entlohnung prüfen

Unverzichtbar ist der Überblick über die Einstufungen von Frauen und Männern. Dazu gehören auch Zulagen, Prämien, Überstundenpauschalen, denn diese sind ebenfalls Entgelt! Eine Analyse, ob es da Unterschiede gibt, ist der erste Schritt. Auch Jugendliche, die am Beginn ihres Berufslebens stehen, dürfen bei diesem Vergleich nicht vergessen werden. Die Forderung, dass bei Einstufungen für alle die gleichen Kriterien gelten, ist überaus wichtig.

Die erste Pflicht liegt bei den Arbeitgebern

Die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleichwertiger Arbeit liegt in erster Linie bei den Arbeitgebern. Sie sind diejenigen, die die Löhne bezahlen und gleich entlohnen sollten. Wenn festgestellt wird, dass gleichwertige Arbeit geleistet wird und die Ungleichbehandlung nicht durch andere als geschlechtsbezogene Gründe erklärt und gerechtfertigt werden kann, muss "gleicher Lohn" bezahlt werden.

Text von Stellenausschreibungen

Innerbetriebliche Ausschreibungen von frei werdenden Stellen sollen grundsätzlich geschlechtsneutral erfolgen. Der Text soll Kolleginnen zur Bewerbung ermutigen! Eine Hinterfragung von Personalentscheidungen ist oftmals sehr aufschlussreich.

Teilzeitbeschäftigte besonders beachten

Teilzeitbeschäftigte müssen die gleichen Chancen haben wie Vollzeitbeschäftigte. Eine Überprüfung, ob Teilzeitbeschäftigte bei der Einstufung, bei Zulagen, Sozialleistungen und Weiterbildung gleich behandelt werden wie Vollzeitbeschäftigte, ist ein wichtiger Vergleich.

Weiterbildungsangebot prüfen

Das Angebot der betrieblichen Weiterbildung sollte in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden:

  • Was wird angeboten?
  • Wie sieht die Teilnahme von Frauen, Teilzeitbeschäftigten, geringer Qualifizierten und auch älteren Frauen aus?
  • Ist Weiterbildung Arbeitzeit?