Zum Hauptinhalt wechseln

Oft gefragt


FAQ - Klare Antworten auf häufige Fragen

Eine Gewerkschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gewerkschaften wurden gegründet, um die Interessen der unselbstständig Beschäftigten gemeinsam besser vertreten zu können. Eine Gewerkschaft nennt man deshalb auch eine freiwillige Interessensvertretung. Das Ziel einer Gewerkschaft ist, die Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder zu verbessern und ihren Lebensstandard zu heben.

Gewerkschaften sind Zweigvereine des ÖGB. Der ÖGB hat als Dachverband eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Die Gewerkschaften haben eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. 

Sie werden vom höchsten Organ demokratisch gewählt. Beim ÖGB ist das höchste Organ der Bundeskongress, bei den Gewerkschaften ist es der Gewerkschaftstag. 

Es gibt 7 Gewerkschaften im ÖGB, auch Teilgewerkschaften oder Fachgewerkschaften genannt. Jede Gewerkschaft hat andere Wirkungsbereiche.

Hier erfährst du, wie die Gewerkschaft PRO-GE organisiert ist.

Alle Leistungen für die Mitglieder werden aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Es funktioniert wie bei einer Versicherung: Alle zahlen ein und wenn jemand Hilfe braucht, nimmt man das Geld aus diesem Topf. Wenn eine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, gibt es mehr Geld für Leistungen. 

Viele Gewerkschaftsmitglieder sind auch bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern wichtig. In Wirtschaftszweigen mit vielen Mitgliedern sind die Lohnabschlüsse meistens höher und die Arbeitsbedingungen besser.

Als Mitglied profitierst du von zahlreichen Vorteilen. Zum Beispiel:

  • Kostenlose Rechtshilfe im Arbeitsrecht
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub in den PRO-GE Häusern
  • Sparen mit der Mitgliedskarte

Weitere Infos zu Mitgliedschaft und Leistungen hier.

Welche Gewerkschaft für dich zuständig ist, hängt davon ab, ob sie den für dich gültigen Kollektivvertrag verhandelt. 

Welcher Kollektivvertrag für dich gilt, hängt davon ab, zu welchem Arbeitgeberverband in der Wirtschaftskammer das Unternehmen gehört, in dem du arbeitest.

Tipp: In vielen Fällen steht am Dienstzettel, welcher Kollektivvertrag für das Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt.

Die Produktionsgewerkschaft, auch PRO-GE abgekürzt, ist für Arbeiterinnen, Arbeiter und Lehrlinge aus sehr unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zuständig. Viele davon arbeiten aber in Betrieben, die etwas herstellen. Die PRO-GE verhandelt aber auch die Kollektivverträge für Leiharbeiter:innen, für Erntehelfer:innen, Montagearbeiter:innen oder für die Installateur:innen und Mechaniker:innen im Metallgewerbe. Alle Branchen der PRO-GE sind hier aufgelistet.

Gewerkschaften finanzieren sich hauptsächlich über Mitgliedsbeiträge. Aus diesen Mitgliedsbeiträgen werden die Leistungen für die Mitglieder bezahlt. Deshalb ist es wichtig, dass eine Gewerkschaft viele Mitglieder hat. Als Mitglied bezahlt man einen monatlichen Beitrag und hat dafür viele Vorteile.

Die Hauptaufgaben einer Gewerkschaft sind:

  • Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber den Arbeitgebern und der Politik
  • Kollektivvertrags-Verhandlungen und Verhandlungen mit den Arbeitgebern im Interesse der Mitglieder
  • Organisation von Kampfmaßnahmen, wie Streiks, um die Interessen durchzusetzen
  • Unterstützung, Beratung und Dienstleistungen für Mitglieder
    Zum Beispiel:
    + kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz
    + Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen
    + Versicherungsleistungen wie die Berufshaftpflichtversicherung, Freizeitunfallversicherung und so weiter
  • Förderung der Demokratie insgesamt
  • Betriebsratskörperschaften unterstützen, beraten und begleiten
    von der Gründung und während der Arbeit

Ein Kollektivvertrag ist die schriftliche Vereinbarung über die wesentlichen Rechte und Pflichten in Arbeitsverhältnissen in einem bestimmten Geltungsbereich. Der jeweilige Kollektivvertrag ist für die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen verbindlich.

Hier werden noch mehr Dinge rund um den Kollektivvertrag erklärt.

Kollektivverträge werden rechtzeitig verhandelt, bevor die Gültigkeitsdauer endet. Laufen die Verhandlungen noch, obwohl der Kollektivvertrag bereits "abgelaufen" ist, so erhält er bei Abschluss meist nachträgliche Wirkung. Die meisten Kollektivverträge gelten auf die Dauer eines Jahres.

Kollektivverträge haben unterschiedliche Geltungsbereiche:

1. Der fachliche Geltungsbereich

Das heißt, der Wirtschaftszweig, die Branche oder Berufsgruppe, für die der Kollektivvertrag abgeschlossen wurde.

2. Der räumliche Geltungsbereich

Das heißt, in welchem Gebiet der Kollektivvertrag gilt. Zum Beispiel in ganz Österreich oder nur in einem Bundesland.

3. Der persönliche Geltungsbereich

Das heißt, für welche Personengruppe gilt der Kollektivvertrag: zum Beispiel für alle Arbeiter:innen oder für die Angestellten?

4. Der zeitliche Geltungsbereich

Das heißt, der Zeitraum für den der Kollektivvertrag gilt. Meistens werden Kollektivverträge für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.

Vertreter:innen der Beschäftigten (Gewerkschaften) treffen sich mit Vertreter:innen der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) und verhandeln die Kollektivverträge. Alle Vereinbarungen können dabei neu geregelt werden. Fast immer wird vereinbart, dass die Löhne und Gehälter steigen.

In Österreich dürfen nur kollektivvertragsfähige Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände einen Kollektivvertrag abschließen. Kollektivvertragsfähig sind in erster Linie:

• Auf Arbeitgeberseite die Fachverbände bzw. Fachgruppen der Wirtschaftskammer.

• Auf Arbeitnehmerseite der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB).

Der gesetzliche Name für Leiharbeit ist Arbeitskräfteüberlassung.

Leiharbeiter:innen werden von einem Unternehmen eingestellt, arbeiten aber für ein anderes Unternehmen. Das Unternehmen, von dem man eingestellt wurde, heißt Überlasser. Das Unternehmen, wo man arbeitet, heißt Beschäftiger.

Welcher Kollektivvertrag gilt für Leiharbeiter:innen?

Für Leiharbeitnehmer:innen, die als Arbeiter:innen tätig sind, gilt der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser. Für Angestellte gilt der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe.

Während der Überlassung ist zusätzlich - insbesondere im Hinblick auf die Entlohnung - der Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes zu beachten.

Auf Arbeitgeberseite die Wirtschaftskammer Österreich, abgekürzt WKÖ, und die Landwirtschaftskammer Österreich. Die Arbeitnehmer:innen werden von der Arbeiterkammer, abgekürzt AK, und dem ÖGB vertreten. Die Sozialpartnerschaft in Österreich ist ziemlich einzigartig. Viele Probleme der Vergangenheit haben sich so am Verhandlungstisch lösen lassen.

Mehr Informationen zur Sozialpartnerschaft gibt es hier.

Ein Streik ist ein Mittel des Arbeitskampfes. Dabei legen Beschäftigte geplant und gemeinschaftlich ihre Arbeit nieder, um gewisse Ziele zu erreichen. Zum Beispiel höhere Löhne oder dass die Arbeitgeber überhaupt mit den Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen verhandeln. 

An einem Streik teilzunehmen ist verfassungsrechtlich geschützt und deshalb erlaubt. Arbeitnehmer:innen dürfen deswegen nicht gekündigt werden.

Arbeitgeber:innen müssen in der Zeit aber kein Entgelt bezahlen. Mitglieder der Gewerkschaft bekommen aber vom ÖGB finanzielle Unterstützung, wenn zuvor nach Abstimmung mit den Betriebsrät:innen und den Arbeitnehmer:innen beim Vorstand des ÖGB die Streikfreigabe eingeholt wurde. Das Streikgeld wird aus dem Streikfonds bezahlt, ein Geldtopf, der aus Mitgliedsbeiträgen finanziert wird.

Es gibt verschiedene Arten von Streik, zum Beispiel vom Warnstreik, der zeitlich befristet ist bis zum Generalstreik, bei dem alle Arbeitnehmer:innen eines Landes zum Streik aufgerufen sind.