Zum Hauptinhalt wechseln

Starke Sozialpartnerschaft = starke Kollektivverträge

Was dein Lohn mit der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer zu tun hat

Die österreichische Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell - für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. 98 Prozent aller Beschäftigten unterliegen einem Kollektivvertrag, ein Spitzenwert im internationalen Vergleich. Ein Kollektivvertrag sichert faire Löhne, Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie gute Arbeitsbedingungen. Er ist ein Produkt einer starken Sozialpartnerschaft, die für einen Ausgleich der Interessen von Beschäftigten und Wirtschaft sorgt. Dafür braucht es auch die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern, denn da alle Unternehmer:innen Mitglied in der Wirtschaftskammer sind, gelten die Kollektivverträge für alle Betriebe der jeweiligen Branche, für die sie verhandelt wurden, gleichermaßen. Dadurch wird ein fairer Wettbewerb garantiert und Lohndumping verhindert.

Eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft, wie derzeit häufig gefordert, würde also nicht nur den Kammern, sondern auch den Beschäftigten schaden. Die Folgen der Aufhebung wären ein zertrümmertes Kollektivvertragssystem und schlechtere Arbeitsbedingungen.

Der ÖGB hat die wichtigsten Fakten rund um Kollektivverträge und Sozialpartnerschaft zusammengefasst:

Dein Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nur mit Kollektivvertrag. Kollektivverträge sichern Mindestlöhne und Mindestgehälter, Lehrlingseinkommen, Zulagen, Arbeitszeiten, Überstunden und vieles mehr.  Die Gewerkschaften verhandeln einen Großteil der Kollektivverträge mit der Wirtschaftskammer. Ziele sind faire Lohn- und Gehaltserhöhungen und gute Arbeitsbedingungen. Kollektivverträge legen für jede Tätigkeit und Qualifikation branchenweit einheitliche Mindestlöhne beziehungsweise -gehälter fest.  Das bedeutet: Wer die gleiche Arbeit macht, erhält denselben Mindestlohn oder dasselbe Mindestgehalt. Unternehmen können niemanden „nach unten“ drücken, weil die Untergrenze für alle verbindlich ist. 

Kollektivverträge sind ein Standortvorteil. Sie verhindern ruinösen Wettbewerb über Löhne und Gehälter und schaffen stabile, berechenbare Bedingungen für Unternehmen. Kollektivverträge sorgen für fairen Wettbewerb. Ohne Kollektivverträge könnte jeder Betrieb versuchen, den Preis zu drücken, indem er die Löhne und Gehälter senkt. Ein Betrieb, der seine Beschäftigten am schlechtesten bezahlt, könnte am billigsten anbieten. Das wäre ruinöser Wettbewerb, der allen schadet.

Da Unternehmer Mitglied in der Wirtschaftskammer sind, gelten die Kollektivverträge, die die Gewerkschaften mit der Wirtschaftskammer abschließen, verpflichtend für alle Unternehmen. Die Sozialpartnerschaft sorgt dafür, dass alle gemeinsam Verantwortung übernehmen. So sollen sozialer Friede und Stabilität gesichert werden. In Krisen sind die Sozialpartner die Feuerwehr, die einen Flächenbrand mit katastrophalen Folgen verhindert. Die Sozialpartnerschaft kümmert sich auch darum, dass es nach Krisen wieder vorwärts geht.

In Österreich gibt es vier Sozialpartner. Sie vertreten die jeweiligen Interessen ihrer Mitglieder. Auf Seite der Arbeitnehmer:innen sind das der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Arbeiterkammer. Auf Seiten der Arbeitgeber sind das die Wirtschaftskammer und die Landwirtschaftskammer. Im ÖGB beziehungsweise bei seinen Gewerkschaften ist die Mitgliedschaft freiwillig. In der Wirtschaftskammer, in der Arbeiterkammer und in der Landwirtschaftskammer ist die Mitgliedschaft gesetzlich geregelt (auch Pflichtmitgliedschaft genannt). Von zentraler Bedeutung bei der Sozialpartnerschaft ist die Gestaltung von Arbeitsbeziehungen durch den Abschluss von Kollektivverträgen.  

Wenn dein Arbeitgeber Mitglied in der Wirtschaftskammer ist, gilt der Kollektivvertrag in deinem Betrieb. Nur dein Kollektivvertrag garantiert, dass zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld auf deinem Konto landen.  Wenn zum Beispiel der Staat oder sonstige Gebietskörperschaften (Länder und Gemeinden) Arbeitgeber sind, sind diesbezügliche Verhandlungen notwendig und auch hier braucht es starke Gewerkschaften.  

Die Sozialpartner wirken etwa bei Gesetzen mit, die speziell ihre Mitglieder betreffen. Zum Beispiel im Bereich Arbeit, Bildung und Lehre, Gesundheit oder Pensionen. Die Sozialpartnerschaft sorgt so für sichere und gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen für alle.  

Manche versuchen die Sozialpartnerschaft zu schwächen, um einseitige wirtschaftliche oder politische Interessen stärker durchzusetzen. Es sind meist Kräfte, die weniger Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen und mehr Regeln zu ihrem Vorteil wollen. Sie sehen Verhandlungen und Kompromisse als Hindernis, obwohl genau diese Zusammenarbeit Österreich stark macht.  Angriffe auf die Sozialpartnerschaft kommen meist von jenen, die nur ihre eigenen Vorteile im Blick haben und Mitbestimmung auf allen Ebenen schwächen wollen. Wer das Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer fordert, fordert nichts anderes als ein Ende der Sozialpartnerschaft. Für Arbeitnehmer:innen wären damit zum Beispiel das Weihnachts- und Urlaubsgeld, mindestens fünf Wochen Urlaub und regelmäßige Lohn- und Gehaltserhöhungen in Gefahr.