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Die Organe der Gewerkschaft PRO-GE

Ganz oben stehen die Mitglieder

Die PRO-GE ist ein Zweigverein des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, ÖGB. Gewerkschaftsmitglieder gehören entsprechend ihrer Beschäftigung einer der sieben Fachgewerkschaften im ÖGB an. Die PRO-GE vertritt die Interessen von Arbeiter:innen und Lehrlingen aus ganz unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen. Viele davon arbeiten in Betrieben, die etwas herstellen.

In der Produktionsgewerkschaft gibt es hauptberufliche Mitarbeiter:innen und (ehrenamtliche) Funktionär:innen, die sich für die Interessen der Mitglieder stark machen. Mit Stand 2023 hat die PRO-GE etwa 210 hauptberuflich Beschäftigte in ganz Österreich.

Wie die PRO-GE arbeitet, steht in der Geschäftsordnung. Die Aufgaben sind auf sogenannte Organe verteilt. Jedes Organ hat unterschiedliche Rechte, Pflichten.

Gewerkschaftstag

Der Gewerkschaftstag ist das oberste Organ der PRO-GE. Er findet spätestens alle fünf Jahre statt. Dabei wird über die Arbeit der vergangenen Jahre berichtet und es werden die Schwerpunkte für die nächsten Jahre beschlossen. Der Gewerkschaftstag wählt unter anderem auch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der PRO-GE, die Mitglieder des Bundesvorstands oder die Bundeskontrollkommission. Die Beschlüsse des Gewerkschaftstags sind für alle weiteren Organe bindend.

Am Gewerkschaftstag sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstands und Delegierte von den Landesorganisationen und vom Bundesvorstand stimmberechtigt.

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand fasst die nötigen Beschlüsse für die Arbeit zwischen den Gewerkschaftstagen. 

Darin sind unter anderem Personen aller Bundesländer und aller Branchen der PRO-GE, sowie der PRO-GE Jugend, der PRO-GE Frauen und der PRO-GE Pensionist:innen vertreten. 

Präsidium

Das Bundespräsidium führt die Geschäfte zwischen den Sitzungen des Bundesvorstands.

Zu den Aufgaben des Präsidiums zählt auch die inhaltliche und politische Vorbereitung der Sitzungen und der Beschlüsse des Bundesvorstands.

Branchenausschuss

Vertreter:innen aus Betrieben eines bestimmten Wirtschaftszweiges beraten sich und tauschen sich in Branchenausschüssen aus. Die Vertreter:innen müssen PRO-GE Mitglied sein. Es kann Landesbranchenausschüsse und Bundesbranchenausschüsse geben. Branchenausschüsse dienen zur Beratung über die konkrete Situation im jeweiligen Wirtschaftszweig und zur Vorbereitung und Mitwirkung an den Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen der Branche.

Frauen, Jugend und Pensionist:innen

Die Abteilungen der Frauen, Jugend und Pensionist:innen haben eine eigene Geschäftsordnung und eigene Leitungsorgane für ihre politische Arbeit. Die thematischen Schwerpunkte für die Zukunft werden bei den Bundeskonferenzen festgelegt. Sie finden jeweils im Vorfeld des Gewerkschaftstags statt. 

Länder

In den Bundesländern werden die politischen Entscheidungen bei den Landeskonferenzen getroffen. Sie finden ebenfalls im Vorfeld eines Gewerkschaftstags statt. Die weitere politische Struktur ist ähnlich der Bundesorganisation aufgebaut. Es gibt in jedem Bundesland einen Landesvorstand und ein Landespräsidium.