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Klare Antworten auf häufige Fragen

Was ist eine Gewerkschaft, welche ist für mich zuständig und warum sollte ich Mitglied werden? Wir geben Antworten auf häufige Fragen rund um Gewerkschaft, Mitgliedschaft und Kollektivverträge in Österreich.

FAQ rund um Gewerkschaft und Sozialpartnerschaft in Österreich

Eine Gewerkschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Gewerkschaften wurden gegründet, um die Interessen der unselbstständig Beschäftigten gemeinsam besser vertreten zu können.
Eine Gewerkschaft nennt man deshalb auch eine freiwillige Interessensvertretung.

Das Ziel einer Gewerkschaft ist, die Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder zu verbessern und ihren Lebensstandard zu heben.

Gewerkschaften sind als Vereine organisiert. Sie sind Zweigvereine des ÖGB, das heißt alle Gewerkschaften gehören zum ÖGB als Dachverband. Die Gewerkschaften haben eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Er/sie wird am Gewerkschaftstag, der alle fünf Jahre stattfindet, gewählt. Der ÖGB hat als Dachverband eine Präsidentin oder einen Präsidenten und wählt diese:n beim Bundeskongress..

Es gibt sieben Gewerkschaften im ÖGB. Sie werden auch Teilgewerkschaften oder Fachgewerkschaften genannt. Jede Gewerkschaft hat andere Wirkungsbereiche und verhandelt Kollektivverträge in unterschiedlichen Branchen/Wirtschaftszweigen oder für andere Arbeitnehmergruppen.

So ist die Gewerkschaft PRO-GE organisiert.

Alle Leistungen für die Mitglieder werden aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt.
Es funktioniert wie bei einer Versicherung: Alle zahlen ein und wenn jemand Hilfe braucht, nimmt man das Geld aus diesem Topf.
Wenn eine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, gibt es mehr Geld für Leistungen. 

Viele Gewerkschaftsmitglieder sind auch bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern wichtig.
In Wirtschaftszweigen mit vielen Mitgliedern sind die Lohnabschlüsse meistens höher und die Arbeitsbedingungen besser.

Als Mitglied profitierst du von zahlreichen Vorteilen. Zum Beispiel:

Weitere Infos zu Mitgliedschaft und Leistungen hier.

Welche Gewerkschaft für dich zuständig ist, hängt davon ab, ob sie den für dich gültigen Kollektivvertrag verhandelt. 

Welcher Kollektivvertrag für dich gilt, hängt davon ab, zu welchem Arbeitgeberverband in der Wirtschaftskammer das Unternehmen gehört, in dem du arbeitest.

Tipp: In vielen Fällen steht am Dienstzettel, welcher Kollektivvertrag für das Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt.

Die Produktionsgewerkschaft, auch PRO-GE abgekürzt, ist für Arbeiterinnen, Arbeiter und Lehrlinge aus sehr unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zuständig. Viele davon arbeiten in Betrieben, die Waren herstellen.

Die PRO-GE verhandelt aber auch die Kollektivverträge für Leiharbeiter:innen, für Erntehelfer:innen, Montagearbeiter:innen oder für die Installateur:innen und Mechaniker:innen im Metallgewerbe.

Das sind alle Branchen der PRO-GE.

Gewerkschaften finanzieren sich hauptsächlich über Mitgliedsbeiträge. Aus diesen Mitgliedsbeiträgen werden die Leistungen für die Mitglieder bezahlt. Deshalb ist es wichtig, dass eine Gewerkschaft viele Mitglieder hat. Als Mitglied bezahlt man einen monatlichen Beitrag und hat dafür viele Vorteile.

Die Hauptaufgaben einer Gewerkschaft sind:

Ein Kollektivvertrag ist die schriftliche Vereinbarung über die wesentlichen Rechte und Pflichten in Arbeitsverhältnissen in einem bestimmten Geltungsbereich. Ein Kollektivvertrag enthält wichtige Aspekte wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohnniveaus, Kündigungsfristen und vieles mehr. Sie dienen dazu, faire und gerechte Arbeitsbedingungen sicherzustellen und einen Mindeststandard für Beschäftigte zu gewährleisten.
Der jeweilige Kollektivvertrag ist für die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen verbindlich.

Hier werden noch mehr Dinge rund um den Kollektivvertrag erklärt.

Die meisten Kollektivverträge sind ein Jahr lang gültig. Bevor die Gültigkeitsdauer endet, muss er neu verhandelt werden.
Laufen die Verhandlungen noch, obwohl der Kollektivvertrag bereits "abgelaufen" ist, so erhält er bei Abschluss meist nachträgliche Wirkung.

Kollektivverträge haben unterschiedliche Geltungsbereiche:

1. Der fachliche Geltungsbereich

Das heißt, der Wirtschaftszweig, die Branche oder Berufsgruppe, für die der Kollektivvertrag abgeschlossen wurde.

2. Der räumliche Geltungsbereich

Das heißt, in welchem Gebiet der Kollektivvertrag gilt. Zum Beispiel in ganz Österreich oder nur in einem Bundesland.

3. Der persönliche Geltungsbereich

Das heißt, für welche Personengruppe gilt der Kollektivvertrag: zum Beispiel für alle Arbeiter:innen oder für die Angestellten?

4. Der zeitliche Geltungsbereich

Das heißt, der Zeitraum für den der Kollektivvertrag gilt. Meistens werden Kollektivverträge für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.

Vertreter:innen der Beschäftigten (Gewerkschaften) treffen sich mit Vertreter:innen der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) und verhandeln die Kollektivverträge. Alle Vereinbarungen können dabei neu geregelt werden. Fast immer wird vereinbart, dass die Löhne steigen. Aber auch oft selbstverständlich geglaubte Dinge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen jedes Jahr neu vereinbart werden.

In Österreich dürfen nur kollektivvertragsfähige Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände einen Kollektivvertrag abschließen. Kollektivvertragsfähig sind in erster Linie:

• Auf Arbeitgeberseite die Fachverbände bzw. Fachgruppen der Wirtschaftskammer.

• Auf Arbeitnehmerseite der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB).

Der gesetzliche Name für Leiharbeit ist Arbeitskräfteüberlassung. Leiharbeiter:innen sind zwar bei einem Arbeitgeber beschäftigt, dieser "überlässt eine Arbeitskraft" aber an einen Beschäftiger-Betrieb.

Seit 2002 haben Leiharbeiter:innen, die als Arbeiter:innen tätig sind, einen eigenen Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung, den die PRO-GE verhandelt. Für Angestellte gilt der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe (GPA). Während der Überlassung ist zusätzlich - insbesondere im Hinblick auf die Entlohnung - der Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes zu beachten.

Umfassende Informationen in verschiedenen Sprachen für die Arbeitskräfteüberlassung gibt es auf www.leiharbeiter.at.

Die Sozialpartner auf Arbeitgeberseite sind die Wirtschaftskammer Österreich, abgekürzt WKÖ, und die Landwirtschaftskammer Österreich.

Die Arbeitnehmer:innen werden von der Arbeiterkammer, abgekürzt AK, und dem ÖGB vertreten. Die Sozialpartnerschaft in Österreich ist ziemlich einzigartig. Viele Probleme der Vergangenheit haben sich so am Verhandlungstisch lösen lassen.

Mehr Informationen zur Sozialpartnerschaft gibt es hier.

Ein Streik ist das stärkste Mittel des Arbeitskampfes. Dabei legen Beschäftigte geplant und gemeinschaftlich ihre Arbeit nieder, um gewisse Ziele zu erreichen. Zum Beispiel höhere Löhne oder dass die Arbeitgeber überhaupt mit den Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen verhandeln. 

An einem Streik teilzunehmen ist verfassungsrechtlich geschützt und deshalb erlaubt. Arbeitnehmer:innen dürfen deswegen nicht gekündigt werden.

Arbeitgeber:innen müssen in der Zeit aber kein Entgelt bezahlen. Mitglieder der Gewerkschaft bekommen aber vom ÖGB finanzielle Unterstützung, wenn zuvor nach Abstimmung mit den Betriebsrät:innen und den Arbeitnehmer:innen beim Vorstand des ÖGB die Streikfreigabe eingeholt wurde. Das Streikgeld wird aus dem Streikfonds bezahlt, ein Geldtopf, der aus Mitgliedsbeiträgen finanziert wird.

Es gibt verschiedene Arten von Streik, zum Beispiel den Warnstreik, der zeitlich befristet ist bis zum Generalstreik, bei dem alle Arbeitnehmer:innen eines Landes zum Streik aufgerufen sind.