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Fragen und Antworten zum Kollektivvertrag

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
  • Sparen mit der Mitgliedskarte

Was steht im Kollektivvertrag?

Grob gesagt, sind im Kollektivvertrag alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Im Grundaufbau der meisten Kollektivverträge spielen vor allem Arbeitszeitregelungen, Arbeitszeitmodelle und die Entgeltfindung wie die Einstufung oder Mindestlöhne eine bedeutende Rolle.

Kollektivverträge sind nur für eine bestimmte Dauer und Wirkungsbereich gültig. Es gibt zum Beispiel Kollektivverträge, die für ganz Österreich und den gesamten Wirtschaftszweig gelten, andere gelten nur in einem Bundesland oder nur für Betriebe der Industrie oder dem Gewerbe. Die meisten Kollektivverträge sind nur für ein Jahr gültig, dann müssen sie neu verhandelt werden.

Vieles, was im Kollektivvertrag steht, steht nicht im Gesetz oder geht über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Zum Beispiel sind Mindestlöhne oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausschließlich im Kollektivvertrag festgeschrieben.

Diese 5 wichtigen Punkte regelt der Kollektivvertrag:

  • Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit für die jeweilige Branche
  • Überstunden und deren Abgeltung
  • Besondere Entlohnungen bestimmter Arbeitszeiten, zum Beispiel Schichtzulagen
  • Kriterien wie Einstufung in ein Gehaltsschema und sich daraus ergebende Mindestentlohnung oder zum Beispiel Vorrückungen
  • Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Anspruch auf Aufwandsentschädigungen

Wo finde ich meinen Kollektivvertrag?

  • Gewerkschaftsmitglieder können jederzeit ein gedrucktes Exemplar bestellen
  • Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt außerdem vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort ist auch festgehalten, welcher Kollektivvertrag auf das Dienstverhältnis angewendet wird.

Kann ich mir meinen Kollektivvertrag aussuchen?

Leider nein. Es gibt gesetzlich festgelegte Spielregeln, welcher Kollektivvertrag gilt: Jedes Unternehmen wird von der Wirtschaftskammer einem Fachverband oder Gremium zugeordnet. Diese Zuordnung entscheidet grundsätzlich darüber, welcher Kollektivvertrag auf das Dienstverhältnis angewendet wird. Die Arbeitnehmer:innenvertretung kann dabei nicht mitbestimmen und das schafft in der Praxis Probleme. Nur bei ganz offensichtlich falscher Zuordnung, kann ein behördliches Verfahren zur Korrektur versucht werden.

Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Welcher Kollektivvertrag für dich gilt, steht im Geltungsbereich des Kollektivvertrages. Es gibt zumeist einen fachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereich. Der fachliche Geltungsbereich bestimmt die Branche, also den Wirtschaftszweig, für die der Kollektivvertrag abgeschlossen wurde. Der räumliche Geltungsbereich legt fest, in welchen Bundesländern der KV gilt und der persönliche Geltungsbereich beschreibt die Personengruppe, für die der KV anzuwenden ist.

Wer verhandelt den Kollektivvertrag?

Zu einer Kollektivvertrags-Verhandlung treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Beschäftigten.

Für die Beschäftigten stellen Gewerkschaften ein Verhandlungsteam zusammen. Den Kern des Teams bilden vor allem Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus der Branche.

Die Arbeitgeberseite schickt meist Unternehmer:innen oder Manager:innen aus den Betrieben der Branche.

Können sich Unternehmen aussuchen, ob sie den Kollektivvertrag anerkennen?

In Österreich ist die Mitgliedschaft von Unternehmen in der Wirtschaftskammer und der Arbeitnehmer:innen in der Arbeiterkammer gesetzlich geregelt. Die Unternehmen müssen sich also an die Regelungen in den Kollektivverträgen halten. 

Grundsätzlich gilt, dass der Kollektivvertrag nicht gegen bestehende Gesetze (Verfassungs-, Bundes-, Landesgesetze) sowie dazu erlassene Verordnungen verstoßen darf. Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge müssen den Kollektivvertrag beachten und dürfen grundsätzlich keine schlechteren Regelungen treffen.