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Häufige Fragen zum Kollektivvertrag (FAQ)
In einem Kollektivvertrag sind die wesentlichen Rechte von Arbeiter:innen und Lehrlingen geregelt. Die Gewerkschaft PRO-GE verhandelt jedes Jahr 140 Kollektivverträge und Lohnverträge in Branchen wie Metall, Chemie oder Leiharbeit.
Was ist ein Kollektivvertrag?
In Österreich ist ein Kollektivvertrag, was in Deutschland Tarifvertrag heißt. Ein Kollektivvertrag - abgekürzt KV - ist eine Vereinbarung, ein Vertrag über die Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis, und gilt immer für eine ganze Gruppe von Arbeitnehmer:innen.
Was steht in einem Kollektivvertrag?
In einem Kollektivvertrag stehen die wichtigsten Rechte (und Pflichten) für die Arbeiterinnen und Lehrlinge einer Branche. Zum Beispiel sind in einem Kollektivvertrag die Arbeitszeiten geregelt oder wie viel die Lehrlinge verdienen.
Vieles, was im Kollektivvertrag steht, steht nicht im Gesetz oder die Regelungen sind besser als jene im Gesetz. Zum Beispiel sind Mindestlöhne oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausschließlich im Kollektivvertrag festgeschrieben.
Diese wichtigen Punkte regelt zum Beispiel der Kollektivvertrag:
- Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit für die jeweilige Branche
- Überstunden und deren Abgeltung
- Besondere Entlohnungen, zum Beispiel Schichtzulagen
- Kriterien wie Einstufung in ein Gehaltsschema und die Mindestlöhne oder zum Beispiel Vorrückungen
- Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Anspruch auf Aufwandsentschädigungen
Wie lange und für welche Personen gilt ein Kollektivvertrag?
Die meisten Kollektivverträge sind ein Jahr lang gültig. Der fachliche, räumliche und persönliche Geltungsbereich bestimmt außerdem, für wen der Kollektivvertrag gilt.
- Der fachliche Geltungsbereich bestimmt die Branche, also den Wirtschaftszweig, für die der Kollektivvertrag abgeschlossen wurde.
- Der räumliche Geltungsbereich legt fest, in welchen Bundesländern der Kollektivvertrag gilt und
- der persönliche Geltungsbereich beschreibt die Personengruppe, für die der Kollektivvertrag anzuwenden ist, also zum Beispiel Arbeiter:innen oder Angestellte.
Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?
Welcher Kollektivvertrag für dein Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, steht auf dem Dienstzettel. Du kannst auch deinen Betriebsrat oder die Gewerkschaft fragen. In jeder Firma muss der gültige Kollektivvertrag aufliegen.
Je nachdem, zu welchem Fachbereich ein Unternehmen in der Wirtschaftskammer zugeordnet wird, können in einem Betrieb einer oder auch mehrere Kollektivverträge zur Anwendung kommen.
Kann ich mir meinen Kollektivvertrag aussuchen?
Nein. Es gibt gesetzlich festgelegte Spielregeln, welcher Kollektivvertrag gilt: Jedes Unternehmen wird von der Wirtschaftskammer einem Fachverband oder einer ähnlichen Gruppe zugeordnet. Diese Zuordnung entscheidet grundsätzlich darüber, welcher Kollektivvertrag bzw. welche Kollektivverträge im Betrieb zur Anwendung kommen.
Wir Gewerkschaften (die Arbeitnehmer:innenvertretung) können bei dieser Zuordnung nicht mitbestimmen und das schafft in der Praxis manchmal Probleme. Nur bei ganz offensichtlich falscher Zuordnung kann ein behördliches Verfahren zur Korrektur eingeleitet werden.
In meinem Arbeitsvertrag und im Kollektivvertrag stehen unterschiedliche Bestimmungen. Was gilt?
Es gelten die Regeln aus dem Kollektivvertrag, außer die Regeln im Arbeitsvertrag/Dienstvertrag sind besser!
Grundsätzlich gilt, dass
- der Kollektivvertrag nicht gegen bestehende Gesetze (Verfassungs-, Bundes-, Landesgesetze) sowie dazu erlassene Verordnungen verstoßen darf.
- Dienstverträge/Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen grundsätzlich keine schlechteren Regelungen enthalten als der Kollektivvertrag.
Wo finde ich meinen Kollektivvertrag?
- Gewerkschaftsmitglieder können jederzeit ein gedrucktes Exemplar bestellen.
- Alle Kollektivverträge, die von der Gewerkschaft PRO-GE verhandelt werden, findest du hier online und zum Download.
- Auf www.kollektivvertrag.at findest du topaktuell alle Kollektivverträge aus Österreich.
- Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt außerdem vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo genau du ihn findest, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort ist auch festgehalten, welcher Kollektivvertrag auf das Dienstverhältnis angewendet wird.
Wer verhandelt den Kollektivvertrag?
Zu einer Kollektivvertrags-Verhandlung treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Beschäftigten. Man nennt die beiden auch Kollektivvertrags-Parteien. Sie sind offiziell berechtigt, Kollektivverträge abzuschließen.
Für die Beschäftigten stellen Gewerkschaften ein Verhandlungsteam zusammen. Den Kern des Teams bilden vor allem Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus der Branche.
Die Arbeitgeberseite schickt meist Unternehmer:innen oder Manager:innen aus den Betrieben der Branche.
Können sich Unternehmen aussuchen, ob sie den Kollektivvertrag anerkennen?
Zum Glück nicht. In Österreich ist die Mitgliedschaft von Unternehmen in der Wirtschaftskammer und der Arbeitnehmer:innen in der Arbeiterkammer gesetzlich geregelt. Die Unternehmen müssen sich also an die Regelungen in den Kollektivverträgen halten.
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