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Gesundheit, Sicherheit und Entlohnung

Symbolbild Arbeitnehmer:innenschutz; Helm und Handschuhe

Dein Unternehmen möchte die Betriebslaufzeit ausweiten oder auf ein neues Schichtplan-Modell umsteigen? Du hast Fragen zum Arbeitnehmer:innenschutz oder zur betrieblichen Gesundheitsförderung? Oder brauchst du Auskünfte bei der Umstellung auf ein anderes Lohnsystem? Die Expert:innen der Abteilung Arbeitstechnik in der Gewerkschaft PRO-GE beraten dich bei den Themen Arbeitnehmer:innenschutz, Arbeitszeit, betriebliche Gesundheitsförderung und Lohnsystem und erarbeiten gemeinsam mit dir Lösungen.

Kontakt
Abteilung Arbeitstechnik

Gabriela Hiden
Patrick Christian Bauer

Johann-Böhm-Platz 1 1020 Wien

 

Arbeitnehmer:innenschutz ist vielfältig

Unter dem Begriff  "Arbeitnehmer:innenschutz" wird ganz allgemein das Ziel verstanden, den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Dafür verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Er muss durch technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten garantieren.

Der/die Arbeitgeber:in hat auch die notwendigen Kosten für diese Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu tragen. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) mit den entsprechenden Begleitgesetzen.

Arbeitszeit - Schichtarbeit als Herausforderung

Grundsätzlich regelt das Arbeitszeitgesetz die höchstzulässige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die vorgeschriebenen Ruhepausen und -zeiten. Das Arbeitszeitgesetz ermächtigt in vielen Fällen die Sozialpartner, in Kollektivverträgen (unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betriebsvereinbarungen) innerhalb vorgegebener Grenzen spezielle Regelungen zu vereinbaren.

Besonders im Produktionsbereich sind viele Beschäftigte von unregelmäßigen Arbeitszeiten betroffen. Vor allem Schichtarbeit ist weit verbreitet und belastet auf Dauer Gesundheit und Privatleben gleichermaßen. Das einbeziehen der betroffenen Arbeitnehmer:innen, ergonomische und möglichst arbeitnehmerfreundliche Schichtmodelle und eine möglichst gesunde Gestaltung der Schichtpläne ist deshalb essentiell.

Um gesundheitliche und soziale Belastungen bei Schichtarbeit abzufedern, gibt es unter anderen folgende gesicherte arbeitswissenschaftliche Empfehlungen:

  • Die Betroffenen bei der Schichtplangestaltung einbeziehen
  • Vorwärtsrotation der Schichtpläne bevorzugen
  • Geblockte (Wochenend-)Freizeiten sind für die Erholung und für Sozialkontakte wertvoller als einzelne freie Tage
  • Möglichst geringe Anzahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten (max. 2-4)
  • Einplanung von arbeitsfreier Zeit nach Nachtschichtphase
  • Ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten vorsehen
  • Vorhersehbare und überschaubare Schichtfolgen - kurzfristige Änderungen vermeiden
  • Schichtlänge auf Arbeitsbelastung abstimmen

Betriebliche Gesundheitsförderung als Unternehmensstrategie

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmer:innen und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Der ÖGB ist Teil des Netzwerks Betriebliche Gesundheitsförderung, das Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt. Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden:

  • Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen
  • Förderung einer aktiven Mitarbeiter:innenbeteiligung
  • Stärkung persönlicher Kompetenzen.

Das Lohnsystem als Anreiz

Ein Lohnsystem beschreibt die Maßstäbe, nach denen die Entlohnung bemessen wird. Beim Zeitlohn wird ein fester Betrag für einen bestimmten Zeitraum bezahlt. Der Leistungslohn ist an die tatsächlich erbrachte Leistung der Beschäftigten geknüpft. Formen des Leistungslohns sind der Stücklohn oder Akkordlohn und der Prämienlohn. Mit dem Lohnsystem sind unterschiedliche Anreize zur Leistungssteigerung bzw. Formen der Bindung an den Betrieb intendiert.