Wie geht's weiter mit dem Lieferkettengesetz?
Die EU-Richtlinie für mehr Nachhaltigkeit könnte zum reinen Lippenbekenntnis verkommen, noch bevor sie Realität wurde.
Mit der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, zumeist nur verkürzt "Lieferkettengesetz" genannt, sollten Unternehmen für die Produktionsbedingungen entlang ihrer gesamten Lieferkette in die Verantwortung genommen werden. Sie wären damit erstmals verpflichtet, auch bei ihren Lieferanten für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz zu sorgen und bei Verstößen haftbar und können mit Strafen bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes belegt werden.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie im Juli 2024, hätte das Lieferkettengesetz nach der Umsetzung in nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten ab Juli 2027 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz gegolten, bis 2029 sollte eine stufenweise Ausweitung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz erfolgen.
Sollte und hätte, denn unter dem Deckmantel der "Entbürokratisierung" möchte die EU-Kommission das Lieferkettengesetz wieder aufweichen. Die Kommissionspläne würden das Gesetz wirkungslos machen, noch bevor es jemals zur Anwendung kam, kritisieren Gewerkschaften und NGO – ein Geschenk an die Konzerne auf Kosten von Konsument:inneninteressen, Menschenrechten und Umwelt. Wie geht's also weiter mit dem Lieferkettengesetz? Wir baten PRO-GE Bundesvorsitzenden Reinhold Binder um seine Einschätzung.
Warum hat sich die PRO-GE so klar für das EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen?
Wie vor ein paar Jahren das deutsche Lieferkettengesetz eingeführt wurde, haben Umfragen gezeigt, auch die Konsument:innen wollen das. Sie wollen wissen, wo ihre Produkte herkommen und eine Gewissheit haben, dass dafür niemand leiden muss oder zu Schaden kommt. Auch Nachhaltigkeit ist ein immer größeres Thema. Das heißt, wir brauchen Transparenz über diese Dinge, denn nur so können Unternehmen eine systematische Risikobewertung vornehmen und ihren Kunden eine Entscheidungshilfe anbieten. Und ja, Unternehmen haben selbstverständlich auch eine Verantwortung für alle Kostenvorteile, die sie sich entlang der Lieferkette verschaffen.
Welche konkreten Verbesserungen erhoffst Du dir für Arbeiter:innen entlang globaler Lieferketten – auch außerhalb Europas?
Es geht um gute Arbeitsbedingungen, um gute Lebensbedingungen und um die Einhaltung von Umweltstandards. Also im Kern um Menschenrechte. Niemand soll sich weltweit einen Wettbewerbsvorteil erschaffen, in dem Menschen oder Natur ausgebeutet werden. Wir haben vor allem über die ILO starke weltweite Mindeststandards, ihnen muss allerdings mehr zum Durchbruch verholfen werden. Die Bandbreite ist groß und reicht von fairen, existenzsichernden Löhnen, über Arbeitnehmer:innenschutz, bis hin zum Grundrecht auf Streik. Denken wir zum Beispiel an die Katastrophe in Rana Plaza im Jahr 2013 mit über 1.000 Toten und doppelt so vielen Verletzten. Die globale Mode – bzw. Textilindustrie ist ein Beispiel, wie sich Konzerne abputzen und die Verantwortung für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen an die Sub-Produzenten in ihrer Lieferkette abwälzen.
Was bedeutet das Gesetz aus deiner Sicht für Beschäftigte in Österreich? Gibt es auch hier indirekte Auswirkungen?
Die aktuelle Zollpolitik von US-Präsident Trump macht mir zurzeit mehr Sorgen. Der von ihm entfachte Handelskrieg könnte einige Branchen oder Unternehmen härter treffen als die geforderte Transparenz bei den Lieferketten. Es bedarf aber eine gute und praktikable Umsetzung der Richtlinie. Das wird noch ein hartes Stück Arbeit. Wir sind schließlich ein sehr exportorientiertes Land in einer globalisierten Welt. Es ist daher nicht egal, ob sich die Konkurrenz außerhalb der EU an Mindeststandards halten muss oder nicht. Aber Europa ist gleichzeitig ein großer attraktiver Wirtschaftsmarkt und wer mit uns oder in Europa ein Geschäft machen will, wird sich daran nicht vorbeischwindeln können. Und für Gewerkschaften ist klar, dass der Einsatz für gerechte Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Menschenrechten nicht an Landesgrenzen Halt macht.
Wie bewertest Du das Omnibus-Paket und die Verschiebung der Umsetzungsfristen? Ist das ein notwendiger Kompromiss oder ein Einknicken vor Wirtschaftsinteressen?
Der Weg zu einer europäischen Lieferkettenrichtlinie war bereits in der Vergangenheit von massivem Widerstand der Wirtschaftslobby geprägt. Es gab schließlich große Zugeständnisse, um überhaupt einen Kompromiss zu finden. Mit dem Omnibuspaket droht nun, dass von der Grundintention nicht mehr viel übrigbleibt. Unverständlich ist zudem, dass man auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit weitreichenden Ausnahmen von rund 80 Prozent der Unternehmen zu Grabe trägt. Beide Regelungen hätten den Unternehmen viel Synergien eröffnet, um ihre Produktionsketten nachhaltiger und sozial gerechter zu gestalten. Allein die Schieflage bei der „Konsultierung“ zum Omnibuspaket spricht Bände: Von der EU-Kommission wurden an die 60 Unternehmen eingeladen, aber nur zwei Gewerkschaften und zehn NGOs.
Kritikerinnen sprechen von einem „verwässerten“ Lieferkettengesetz. Teilst Du diese Einschätzung?
Ja. Im Entwurf der Kommission zeigt sich auf mehreren Seiten, dass es einzig um Kosteneinsparungen für die Unternehmen geht und nicht um ein anwendungsfreundlicheres Regelwerk. Sprich: Es geht nicht um Entbürokratisierung, sondern um De-Regulierung. So wird zum Beispiel der Geltungsbereich noch einmal drastisch eingeschränkt. Die Risikobewertung soll nicht wie bisher vorgesehen jährlich, sondern lediglich alle fünf Jahre durchgeführt werden und die Verpflichtung von Unternehmen, als letztes Mittel eine Geschäftsbeziehung auch beenden zu müssen, soll in eine Aussetzung umgewandelt werden. Die EU-weite Regelung zur zivilrechtlichen Haftung soll zudem gestrichen werden. Stattdessen sollen die nationalen Haftungsregelungen gelten. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen für Geschädigte wird dadurch stark erschwert.
Was sagst Du zu der Argumentation, dass das Gesetz zu bürokratisch sei und auch kleine Betriebe treffen würde?
Es wurden sehr viele Falschinformationen verbreitet. Etwa die unsägliche Diskussion, ob man künftig die Herkunft einer jeden verwendeten Büroklammer nachweisen muss. Das stimmt natürlich nicht, schürt aber Emotionen gegen die Richtlinie. Fakt ist, dass diese nicht einmal für 0,1 Prozent der österreichischen Unternehmen anwendbar ist. Unternehmen unter 1.000 Mitarbeiter:innen bzw. 450 Mio. Jahresumsatz wurden bereits im Kompromiss aus 2024 ausgeschlossen. KMUs wiederum haben nur dann Verpflichtungen, wenn sie direkt Zulieferer eines großen Unternehmens sind. Dafür gibt es sogar finanzielle Unterstützung.
Müssen sich gerade kleine Betriebe Sorgen machen, dass dies nun die Art wie sie arbeiten verändert?
Nein, die sind nur in Ausnahmefällen betroffen und dann nur mit Sorgfaltspflichten wie sie das ordentliche Führen eines Unternehmens ohnehin verlangt. Sorgen machen müssen sich jene, die bisher bei Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen bewusst weggeschaut haben.
Welche weiteren Schritte wären aus gewerkschaftlicher Sicht notwendig, damit dieses Gesetz tatsächlich Wirkung entfaltet?
Die Rücknahme des Omnibus-Pakets bei der Lieferkettenrichtlinie würde enorm viel bewirken. Prinzipiell geht es aber um mehr Ehrlichkeit in der Diskussion. Wenn Unternehmen Kosten sparen wollen, dann soll man es so nennen und nicht von Entbürokratisierung reden. Und man muss die Intention der Richtlinie wieder mehr in den Mittelpunkt rücken. Ursprünglich hätte sie etwa in Risikobranchen schon für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen gelten sollen. Zu den Risikobranchen gehört zum Beispiel die bereits angesprochene Textilindustrie und hier geht es in aller Deutlichkeit um den Schutz von Menschenleben und um das Verhindern von Kinderarbeit und Hungerlöhnen. Trotzdem wurde dieser erweiterte Geltungsbereich für Risikobranchen wieder komplett gestrichen. Darüber sollten wir reden.
Was erwartest Du dir von der österreichischen Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung?
In Hinblick auf vermeidbare Bürokratie hängt vieles an der nationalen Umsetzung. Die Österreichische Bundesregierung hat es also in der Hand, einen effektiven Weg zu finden und gleichzeitig die Verantwortung für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen entlang von globalen Lieferketten, ohne Wenn und Aber, einzufordern.