Zum Hauptinhalt wechseln

Arbeitsrechtstagung 2026

Wissenschaft und Praxis zusammengebracht

Begriff der Arbeitszeit nach der Arbeitszeitrichtlinie, die Grenzen einseitiger Änderungen der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber, die Einordnung von Weg- und Reisezeiten als Arbeitszeit, das Recht auf Unerreichbarkeit sowie Fragen der Auslandsarbeit im Arbeitszeitrecht

Die Arbeitsrechtstagung der Johannes Kepler Universität Linz und der Gewerkschaften PRO-GE, vida und GBH unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch hat auch heuer gezeigt, wie wichtig der unmittelbare Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ist. Im Zentrum der Veranstaltung am 18. März 2026 stand das Thema „Arbeitszeitrecht – Möglichkeiten und Grenzen“. 

„Der größte Benefit ist, dass Wissenschaft und Praxis zusammengebracht werden.“
PRO-GE-Rechtsexperte Michael Trinko

Die Tagung hebt sich von vielen anderen arbeitsrechtlichen Fachveranstaltungen durch ihren klaren Praxisbezug hervor. Neben der Präsentation der aktuellen Entwicklungen durch Universitätsangehörige bringen auch Betriebsratsmitglieder, Rechtsanwält:innen und Gewerkschaftsvertreter:innen ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag unmittelbar in die Debatte ein. „Der größte Benefit dieser Tagung ist, dass Wissenschaft und Praxis zusammengebracht werden. Betriebsrätinnen und Betriebsräte können in den direkten Austausch gehen. Dies bringt Vorteile und unterscheidet diese Arbeitsrechtstagung auch von anderen“, betont PRO-GE-Rechtsexperte Michael Trinko. 

„Arbeitszeit ist ein großes Thema in den Betrieben. Darum ist Vernetzung wichtig!“
Markus Geisler, Betriebsrat Montanwerke Brixlegg

Behandelt wurden unter anderem der Begriff der Arbeitszeit nach der Arbeitszeitrichtlinie, die Grenzen einseitiger Änderungen der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber, die Einordnung von Weg- und Reisezeiten als Arbeitszeit, das Recht auf Unerreichbarkeit sowie Fragen der Auslandsarbeit im Arbeitszeitrecht. Damit wurden genau jene Bereiche aufgegriffen, in denen sich rechtliche Unsicherheiten und betriebliche Konflikte besonders häufig zeigen. „Arbeitszeit ist eines der größten Themen in den Betrieben. Darum ist die Vernetzung mit anderen Betriebsrätinnen und Betriebsräten auch aus anderen Branchen so wichtig“, sagt Markus Geisler, Betriebsrat Montanwerke Brixlegg.

Schutzbestimmung nur dann wirksam, wenn durchsetzbar

Gerade bei Änderungen der Lage der Arbeitszeit zeigt sich, wie eng Rechtsfragen und betriebliche Realität miteinander verbunden sind. Wenn Arbeitszeiten kurzfristig verschoben werden, wenn Erreichbarkeit über den eigentlichen Arbeitstag hinaus erwartet wird oder wenn unklar ist, ob bestimmte Zeiten als Arbeitszeit zu werten sind, betrifft das nicht nur die rechtliche Einordnung, sondern ganz unmittelbar den Alltag der Beschäftigten. An solchen Fragen wird sichtbar, dass arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen nur dann wirksam sind, wenn sie verständlich, praktisch handhabbar und auch tatsächlich durchsetzbar sind. 

Zu selten kontrolliert oder zu wenig sanktioniert 

Auch rechtspolitische Fragen kamen daher nicht zu kurz. Diskutiert wurde, dass gute gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichen, wenn ihre Verletzung in der Praxis zu selten kontrolliert oder zu wenig sanktioniert wird. Arbeitsrecht braucht nicht nur klare Normen, sondern auch wirksame Durchsetzung. Gerade im Bereich der Arbeitszeit bleibt das ein zentrales Thema. Dass aktuelle Erhebungen weiterhin auf ein erhebliches Ausmaß unbezahlter Mehr- und Überstunden hinweisen, unterstreicht zusätzlich, wie groß der Handlungsbedarf in diesem Feld nach wie vor ist. „Der Austausch und die Informationen zur Rechtslage sind wichtig. Denn es geht im Kern immer um Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Praxis oftmals von Auffassungsunterschieden geprägt sind“, sagt Betriebsrat Andreas Brich, BMW Steyr.

Das war die Arbeitsrechtstagung 2026:

Eine Aufzeichnung der kompletten Veranstaltug kann auf youtube abgerufen werden.

Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch 
Moderation: Robert Steier & Albert Scheiblauer

Programminhalt
  • Begrüßung durch die Vorsitzenden der Gewerkschaften  
    Reinhold Binder (PRO-GE), Josef Muchitsch (GBH), Roman Hebenstreit (vida)
  • Begriff der Arbeitszeit nach der Arbeitszeitrichtlinie, Fälle unmittelbarer Anwendbarkeit der Richtlinie  
    Univ.-Ass.in Mag.a Julia Aichinger, JKU Linz
  • Schranken für einseitige Änderungen der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber, Betriebsvereinbarungsrecht und Arbeitszeitrecht  
    Dr. Michael Trinko, PRO-GE
  • Wegzeit und Reisezeit als Arbeitszeit?  
    Univ.-Ass.in Jennifer Schwab, LLM, WU Wien
  • Recht auf Unerreichbarkeit  
    ao.Univ.-Prof.in Dr.in Monika Drs, WU Wien
  • Auslandsarbeit und Arbeitszeitrecht  
    RA Dr. Philipp Springer

Konkrete Schlussfolgerungen für die Arbeitswelt 

„Die Veranstaltung hat damit einmal mehr gezeigt, dass Arbeitsrecht dort diskutiert werden muss, wo Wissenschaft, betriebliche Erfahrung und rechtsberatende Praxis zusammenkommen“, sagt Trinko.  Dass sich neben Professor:innen auch zahlreiche Betriebsrät:innen und Rechtsanwält:innen aktiv eingebracht haben, bestätige den Anspruch der Tagung, nicht bloß theoretische Fragen zu behandeln, sondern konkrete Schlussfolgerungen für die Arbeitswelt zu ermöglichen.