Das ändert sich 2026 für dich
Hier erfärst du die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht im neuen Jahr: Von Hitzeschutz über Pensionen bis zur Weiterbildung.
Das Jahr 2026 bringt weitreichende gesetzliche Neuerungen für Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge und Arbeitsuchende in Österreich.
Arbeitslosigkeit
Ab dem 1. Jänner ist ein geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Es gibt nur wenige Ausnahmen:
- Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren oder mit Behinderung dürfen weiter einen geringfügigen Job annehmen.
- Hatte man einen Hauptjob und seit mindestens 26 Wochen einen geringfügigen Nebenjob, darf man diesen bei Verlust des Hauptjobs weiterführen.
- Langzeitarbeitslose und Wiedereinsteiger:innen nach Krankheit oder REHA dürfen für maximal 26 Wochen geringfügig dazuverdienen.
Weiterbildung
Die Bildungskarenz gibt es nicht mehr, sie wurde durch die Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit ohne Rechtsanspruch ersetzt. Eine Antragstellung ist voraussichtlich erst ab dem 08.06.2026 möglich.
Die wichtigsten Bestimmungen:
- Die Ausbildung muss arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sein. Es müssen bestimmte Wochenstunden/ECTS nachgewiesen werden.
- Die Person muss mindestens zwölf Monate durchgehend beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein. (Sonderregelungen gelten für Saisonbetriebe oder Personen mit Master-/Diplomabschluss).
- Kann nicht mehr unmittelbar nach der Elternkarenz genutzt werden.
- Einkommen unter 3.465 Euro brutto (halbe Höchstbeitragsgrundlage 2026): verpflichtende Bildungsberatung beim AMS.
- Weiterbildung in Teilzeit: Die Arbeitszeit wird um 25 bis 50 Prozent reduziert (nicht unter 10 Wochenstunden); dafür reduzierte Beihilfe, weniger Wochenstunden/ECTS.
Pensionen und Altersteilzeit
Korridorpension
Das Antrittsalter für die Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre und die erforderliche Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre. Betrifft Geburtsjahrgänge ab 1964.
Teilpension
Ältere Arbeitnehmer:innen, die bereits einen Anspruch auf eine vorzeitige oder reguläre Pension haben, können ihre Arbeitszeit um 25 % bis 75 % reduzieren und gleichzeitig eine Teilpension beziehen.
Kontinuierliche Altersteilzeit
Die geförderte Altersteilzeit wird schrittweise verkürzt und kann ab dem Jahr 2029 maximal für drei Jahre in Anspruch genommen werden. Nebenjobs sind während der Altersteilzeit ab 2026 verboten. Die erforderlichen Zeiten für die Inanspruchnahme erhöhen sich nach und nach von 780 auf 884 Wochen (17 Jahre).
Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz
Auch im Arbeitsrecht und bei der Arbeitssicherheit gibt es Anpassungen:
Hitzeschutz ab 30 Grad Celsius
Arbeitgeber müssen ab 2026 für Arbeiten im Freien einen Hitzeschutzplan bereitstellen und bei einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe zwei („Vorsicht, gelb“, 30–34 Grad Celsius) die darin festgelegten Maßnahmen verpflichtend umsetzen. In der Hitzeschutzverordnung wurden beispielhafte Maßnahmen angeführt. Sie reichen von Verlegung der Arbeitszeit oder Pausen über Beschattung bis zu UV-Schutzkleidung oder dem zur Verfügung stellen von alkoholfreien Getränken und Trinkwasser.
Überstunden bringen mehr Geld
Ein Betrag von bis zu 170 Euro monatlich bleibt steuerfrei. Das gilt für maximal 15 Überstunden. Außerdem bleibt Arbeit an Sonn- und Feiertagen künftig steuerfrei.
Gegen Unterbezahlung
Ab 2026 müssen Arbeitgeber bei der Sozialversicherung konkret die Wochenstunden der Beschäftigten angeben. Das sorgt für Transparenz und leichtere Kontrolle, auch durch die Beschäftigten selbst.
Schwerarbeit für Pflegeberufe
Ab 2026 gilt berufsbedingte Pflege offiziell als Schwerarbeit, sofern sie mindestens 50 % der Arbeitszeit ausmacht.
Freie Dienstnehmer:innen
Es gelten künftig feste Kündigungsfristen (4 bis 6 Wochen) und erstmals sind Kollektivverträge für diese Gruppe möglich.
Die neuen Werte und Beträge für 2026
Ab dem 1. Jänner 2026 gelten folgende neue Grenzwerte und Gebühren:
- Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 Euro pro Monat
- Rezeptgebühr: 7,55 Euro pro Packung
- Familienzeitbonus (Papamonat): 54,87 Euro pro Tag
- Kindererziehungszeiten (Pensionskonto): 2.468,01 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage Sozialversicherung: 6.930 Euro pro Monat
- E-Card Service-Entgelt: 25,00 Euro
- Klimaticket Ö
Classic: 1.400 Euro pro Jahr; ermäßigt: 1.050 Euro pro Jahr
Wohnen und Konsumentenschutz
Mietrecht
Bei unternehmerischen Vermieter:innen gilt für Wohnungen künftig eine Mindestbefristung von 5 Jahren statt bisher 3 Jahren.
Recht auf Reparatur
Bis spätestens Juli 2026 tritt eine Reparaturpflicht für bestimmte Elektrogeräte sowie eine Informationspflicht für Händler:innen in Kraft.
Lohntransparenz NEU
Ab dem 7. Juni 2026 muss die EU-Lohntransparenzrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt sein. Um die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern zu schließen, sind folgende Dinge geplant:
- Auskunftsrecht: Alle Arbeitnehmer:innen (auch Bewerber:innen) sollen das Recht haben zu erfahren, wie viel das Unternehmen im Durchschnitt für vergleichbare Tätigkeiten bezahlt.
- Ende der Verschwiegenheit: Generelle Verschwiegenheitsklauseln über das Gehalt in Arbeitsverträgen sollen künftig verboten sein.
- Beweislastumkehr: Unterschiede in der Bezahlung müssen von Arbeitgeber:innen auf Basis objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien erklärt werden.
- Einkommensberichte: Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen Berichte erstellen, die auch Boni und Prämien umfassen.