Eine Frage der Gerechtigkeit
Budget 2027/28: Erbschaftssteuern hätten Einsparungen bei Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen verhindern können
Die Beurteilung des Doppelbudget der Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 fällt aus Sicht der Arbeitnehmer:innen zwiespältig aus. Es beinhaltet Offensivmaßnahmen, die Wirtschaft und – dringend nötig – Arbeitsmarkt, Soziales und Bildung fördern. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter wird nicht angehoben und ein radikaler Sozialabbau, wie ihn etwa die Industriellenvereinigung vorgeschlagen hat, konnte verhindert werden.
Hauptlast der Einsparungen tragen die Arbeitnehmer:innen
Aber die vorherige Regierung hat leere Kassen hinterlassen. Das Budget 2027/28 ist daher ein Sparpaket, dass auch Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen belastet. Mit Vermögens- oder Erbschaftssteuern wären diese Belastungen vermeidbar gewesen.
„Erben ist gänzlich leistungsfrei. Man muss dafür nicht arbeiten. Darum wäre es gerecht, dass hohe Erbschaften endlich mehr beitragen.“
Doch Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, ÖVP und NEOS lehnen eine Erbschaftssteuer ab. Während der Budgetverhandlungen wurde wieder heftig dagegen kampagnisiert, es wurden Fakten vernebelt und Ängste geschürt. Von Todessteuer bis zum Angriff auf den Mittelstand war da in den letzten Monaten die Rede. Wir wollen daher mit den gängigsten Mythen aufräumen.
Mythos 1: Die Forderung nach einer Erbschaftssteuer ist ideologiegetrieben
Nein, denn nicht nur Gewerkschaften und Sozialdemokraten unterstützen diese Forderung, sondern auch internationale Organisationen wie OECD und EU-Kommission empfehlen Österreich eine Erbschaftssteuer. Darüber hinaus heben 17 von 27 EU-Staaten bereits eine Erbschaftssteuer ein. Auch Wirtschaftsexperten wie WifoChef Gabriel Felbermayr oder Fiskalratchef Christoph Badelt sprechen sich dafür aus.
Mythos 2: Österreich ist bereits ein Hochsteuerland
Unser Steuersystem ist in einer Schieflage. Arbeit und Konsum finanzieren rund 85 Prozent der Steuereinnahmen, vermögensbezogene Steuern lediglich zwei Prozent. Vier von fünf Milliardär:innen haben ihr Vermögen nicht selbst erwirtschaftet, sondern geerbt. Sie sind daher im Verhältnis von weniger Steuern betroffen als ein:e Arbeitnehmer:in.
Das sind die reichsten zehn Österreicher:innen:
| Name | Quelle des Vermögens | Geerbt | Vermögen in Mrd. Euro | |
| 1 | Mateschitz, Mark | Red Bull | ✓ | 38 |
| 2 | Porsche & Piëch | Porsche SE, Volkswagen AG | ✓ | 33,5 |
| 3 | Stumpf, Georg | Bau, Investments, Immobilien | X | 8,8 |
| 4 | Graf, Johann | Novomatic | X | 6,8 |
| 5 | Sohmen, Helmut & Familie | BW Group (Schifffahrt) | ✓ | 5 |
| 6 | Wlaschek, Familie | Billa | ✓ | 4,8 |
| 7 | Geiger, Reinold | L’Occitane (Kosmetik) | X | 4,4 |
| 8 | Lehner, Familie | Alpla Group (Plastik) | ✓ | 4 |
| 9 | Swarovski, Familie | Swarovski AG | ✓ | 3,9 |
| 10 | Flick – Erben | Flick Holding GmbH (Industrie) | ✓ | 3,8 |
Quelle: Trend-Rating 2025, Forbes
Mythos 3: Eine Erbschaftssteuer lohnt sich nicht
Selbst wenn die Erbschaftssteuer sehr moderat ausgestaltet ist (hohe Freibeträge und Ausnahmen für Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt werden), geht man von Einnahmen von ein bis zwei Milliarden pro Jahr aus.
Mythos 4: Eine Erbschaftssteuer trifft den Mittelstand
Laut einer Studie der AK Wien lag das durchschnittliche Erbe 2025 bei rund 20.000 Euro. Beim Top-ein-Prozent lag der Durchschnitt allerdings bei 3,4 Millionen. Die derzeit diskutierten Modelle sehen meist einen Freibetrag von einer Million vor, erst der Betrag darüber soll besteuert werden. Immobilien wären nur dann steuerpflichtig, wenn sie nicht selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden. Das bedeutet, dass nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung davon betroffen wäre.
Mythos 5: Eine Erbschaftssteuer schwächt die Wirtschaft
Wie auch in anderen Staaten üblich, können Ausnahmen für Betriebsübergaben gemacht werden. Darüber hinaus bestätigen Wirtschaftsexpert:innen, dass die Auswirkungen einer Erbschaftssteuer auf die Volkswirtschaft gering wären.
Mythos 6: Das vererbte Geld wird doppelt besteuert, und das ist ungerecht
Jeder ausgegebene Euro eines unselbstständig Beschäftigten wird doppelt besteuert. Zum einen durch die Lohnsteuer und zum anderen durch die Mehrwertsteuer. Mit einer Erbschaftssteuer würde leistungsloses Einkommen besteuert – für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem.