Zum Hauptinhalt wechseln
Sozialministerin Korinna Schumann eröffnete den Fachdialog des ÖGB-Verlags.

Wie verändert sich die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt?

Dieser Frage widmete sich ein Fachdialog des ÖGB-Verlags am 3. November im Marmorsaal des Sozialministeriums.

Wie verändert sich Gleichbehandlung in einer Arbeitswelt, die zunehmend von Künstlicher Intelligenz, Teilzeit und neuen Formen der Mitbestimmung geprägt ist? Wo entstehen neue Ungleichheiten, wie verändern sich bestehende Benachteiligungen und welche Rahmenbedingungen braucht es für eine gleichberechtigte Arbeitswelt von morgen?

Diesen Fragen widmete sich ein Fachdialog des ÖGB-Verlags am 3. November im Marmorsaal des Sozialministeriums. Bundesministerin Korinna Schumann betonte in ihrer Eröffnung, dass technischer Fortschritt stets den Menschen dienen müsse. Trotz berechtigter Sorgen gelte es, neue Technologien zu nutzen, um die Arbeitswelt gerechter und inklusiver zu gestalten.

Für die Gewerkschaft PRO-GE diskutierte Susanne Haslinger, Leiterin der Grundlagenabteilung, mit Ludwig Dvořák, Bereichsleiter für arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz in der Arbeiterkammer Wien, Susanne Auer-Mayer, Vorständin des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, sowie Rechtsanwalt Andreas Tinhofer. Die Moderation übernahm Martin Gruber-Risak, Leiter der Sektion VIII „Arbeitsrecht und Arbeitnehmer:innenschutz“ im Sozialministerium.

Künstliche Intelligenz und Verteilung von Arbeit

Im Mittelpunkt der Diskussion standen zwei Themen: die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf die Gleichbehandlung sowie die weiterhin ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern.

Einigkeit herrschte darüber, dass Künstliche Intelligenz in Unternehmen künftig eine noch größere Rolle spielen wird und damit auch Auswirkungen auf die Gleichstellung haben wird. Diskutiert wurde etwa die Frage, ob Frauen aufgrund ihrer stärkeren Präsenz in Verwaltungsberufen von Rationalisierung besonders betroffen sein könnten. Ebenso beschäftigten sich die Expert:innen mit den Risiken diskriminierender Algorithmen und der Frage, wer für Benachteiligungen durch KI-Systeme Verantwortung trägt.

Verbandsklagerecht in Gleichbehandlungsfragen gefordert

Klar sei, so die Diskussionsrunde, dass Arbeitgeber für den diskriminierungsfreien Einsatz von KI verantwortlich bleiben. Als Herausforderung wurde jedoch die individuelle Durchsetzung von Diskriminierungsansprüchen genannt. Ein Verbandsklagerecht in Gleichbehandlungsfragen, wie es Andreas Tinhofer vorschlug, würde hier mehr Möglichkeiten schaffen.

Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit

Wie Sorgearbeit gerechter verteilt werden kann, bildete den Schwerpunkt des zweiten Diskussionsteils. Ludwig Dvořák verwies auf den Zuschlag von 25 Prozent auf Mehrstunden von Teilzeitbeschäftigten, der zwar gut, aber immer noch zu niedrig sei. Eine weitere Erhöhung würde dazu führen, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer:innen entsprechend ihrer tatsächlichen Arbeitszeit anmelden.

Applaus für generelle Arbeitszeitverkürzung

Susanne Auer-Mayer und Susanne Haslinger sprachen sich für eine Familienteilzeit aus. Haslinger verwies darüber hinaus auf den weiterhin mangelnden Ausbau der Kinderbetreuung als eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu echter Gleichstellung. Auf die abschließende Frage nach der wichtigsten Maßnahme für eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt im Jahr 2030 bekam die Forderung nach einer generellen Arbeitszeitverkürzung den meisten Applaus.

Weiterlesen zum Thema