Finger weg von den Lohnnebenkosten
Wer die Lohnnebenkosten senken möchte, setzt den Rotstift bei Sozialleistungen für Beschäftigte an.
Unternehmer und neoliberale Thinktanks holen regelmäßig zur Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten aus. Das Argument: Es schafft mehr Arbeitsplätze und die Arbeitnehmer:innen haben jeden Monat mehr Geld am Konto.
Mehr für die Arbeitgeber, weniger für Arbeitnehmer:innen
Stimmt nur leider nicht: Eine Reduktion der Lohnnebenkosten bringt zwar tatsächlich mehr Geld – aber nur für die Arbeitgeber! Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten weniger Lohnnebenkosten dagegen vor allem Kürzungen der Sozialleistungen: Lohnauszahlung bei Insolvenz, Pension, Krankenstand, Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Pflegeurlaub bei einem kranken Kind oder ganz grundsätzlich Schutz vor Armut für mehr als eine Million Menschen: Hinter all dem stehen zu einem großen Teil die Lohnnebenkosten.
Eine Senkung der Lohnnebenkosten lehnen die Expertinnen und Experten der Volkswirtschaftlichen Abteilung des ÖGB daher klar ab. „Die Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht angetastet werden. Andere Lohnnebenkosten wie zum Beispiel der Familienlastenausgleichsfonds keinesfalls ohne ausreichende und vorab geklärte Gegenfinanzierung durch Beiträge von Unternehmen und Vermögenden“, hält ÖGB-Ökonomin Miriam Fuhrmann fest. Zumal ohnehin immer wieder Sozialstaatsbeiträge gekürzt wurden. 2022 wurde zum Beispiel der Beitrag, den Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds zahlen, halbiert.
Von den Beschäftgten erwirtschaftet
"Alles, was Lohnnebenkosten sind, sind Lohnbestandteile", stellt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian klar. Sie wurden aus der Leistung von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erwirtschaftet und stellen das Rückgrat unserer sozialen Absicherung dar. Warum also darauf verzichten und das Geld den Arbeitgeber:innen und Aktionär:innen schenken? Deshalb: Ein klares Nein zur Lohnnebenkostensenkung!
Wissenswertes zu den Lohnnebenkosten:
Lohnnebenkosten führt ausschließlich der Arbeitgeber – als Lohnbestandteil der Arbeitnehmer:innen – an den Staat ab. Die Sozialversicherungsbeiträge, die die Arbeitnehmer:innen zahlen, zählen nicht zu den Lohnnebenkosten. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahlen Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge, diese werden vom Brutto-Lohn abgezogen. Das kann man am Lohnzettel sehen. Entsprechend führt auch der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer:innen einen Beitrag zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung ab. Dieser Anteil wird Lohnnebenkosten genannt. Aber nur weil dieser direkt von den Arbeitgebern abgeführt wird, handelt es sich hier nicht um ein „Goodie“ der Unternehmen. Es handelt sich dabei um essenzielle Lohnbestandteile, die die Wertschöpfung der Arbeitnehmer:innen abgelten.
Eine Senkung dieser Lohnnebenkosten führt also weder zu einem höheren Brutto- noch zu einem höheren Nettobezug. Ausnahme: Der Arbeitgeber gibt die Senkung ausdrücklich weiter. Dies ist allerdings sehr unwahrscheinlich.
Der Anteil, den die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer:innen direkt an den Staat abführen, finanzieren folgende wesentliche Leistungen, die unseren Sozialstaat ausmachen:
- betriebliche Vorsorge (Abfertigung)
- Insolvenz-Entgeltsicherung (Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer:innen im Fall von Unternehmensinsolvenz)
- Pensionsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
- Wohnbauförderung
- Schüler:innenfreifahrt und gratis Schulbücher
- Kommunalsteuer für die Gemeinden (wichtigste Finanzierungsgrundlage der Gemeinden, mit der unter anderem Kindergärten, Busse etc. finanziert werden)
Arbeitgeber zahlen je nach Branche rund 28 % des Bruttolohns ihrer Arbeitnehmer:innen zusätzlich in Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Lohn), bezahlten Urlaub und Krankenstand, aber auch als wesentlichen Beitrag, mit dem das soziale Netz des Staates finanziert wird.
Pensionen, Arbeitslosenunterstützung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitssystem, Kommunalsteuer, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten und gratis Schulbücher, Unterhaltsvorschüsse, Wochengeld, Pensionsbeiträge von Kindererziehungszeiten und vieles mehr.