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Kein öffentliches Geld ohne soziale Mindeststandards!

In der EU gibt es Bestrebungen, die sozialen Auflagen bei Agrarförderungen wieder abzuschaffen

Mit dem Beschluss der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2021 bis 2027 hatte die Europäische Union erstmals die sogenannte Soziale Konditionalität verankert: Die Vergabe von Fördergeldern wurde damit an die Bedingung geknüpft, arbeitsrechtliche Bestimmungen einschließlich Gesundheitsschutz- und Sicherheitsstandards einzuhalten. Die PRO-GE begrüßte damals, dass Arbeits- und Sozialrechte endlich auch in der GAP berücksichtigt würden, kritisierte aber die konkreten Bestimmungen als zahnlos und realitätsfremd.

Tatsächlich sind Lohn- und Sozialdumping auf Europas Obst- und Gemüsefeldern nach wie vor keine Seltenheit. Welche extremen Auswüchse die systematische Ausbeutung annehmen kann, zeigte erst Anfang Juni die Ermordung von vier Erntearbeitern in Süditalien. Die jungen Männer wurden in ein Auto gesperrt, das mit Benzin übergossen und angezündet wurde. Sie verbrannten bei lebendigem Leib. Der Grund für das brutale Verbrechen: Die Arbeiter hatten ihren seit eineinhalb Monaten ausständigen Lohn eingefordert.

„Wer öffentliche Agrar-Förderungen bekommt, muss zumindest faire Arbeitsbedingungen bieten. Das ist das absolute Minimum.“
Reinhold Binder, Bundesvorsitzender der PRO-GE

Derzeit laufen die Verhandlungen für die nächste GAP-Periode von 2028 bis 2034 und trotz dieser offensichtlichen Missstände, haben sich einige Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat gegen die Beibehaltung der Sozialen Konditionalität ausgesprochen. PRO-GE und Arbeiterkammer (AK) fordern deshalb die österreichische Bundesregierung und Landwirtschaftsminister Totschnig in einem Brief auf, sich bei den Verhandlungen für eine Weiterführung und Stärkung des Instruments der Sozialen Konditionalität einzusetzen.

Wenn Arbeitgeber:innen öffentliche Unterstützung für ihre Tätigkeit erhalten, ist es völlig legitim, zumindest die Achtung der Rechte der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer:innen als Bedingung zu verlangen, argumentieren AK und PRO-GE. Die Sozialen Konditionalität käme nicht nur Arbeiter:innen zugute, sondern schütze auch verantwortungsbewusste Arbeitgeber:innen, die Arbeitsstandards einhalten, vor unfairer Konkurrenz.