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AK Wahlen 2024 - Wähle deine Vertretung!

Ab 26. Jänner Wahlmöglichkeit in Salzburg und Vorarlberg

Ende Jänner 2024 starten die Arbeiterkammer Wahlen. Rund vier Millionen Menschen sind aufgefordert, den Kurs der Arbeiterkammer für die kommenden fünf Jahre mitzubestimmen. Wir haben die wichtigsten Fakten rund um die AK Wahl zusammengetragen.

Was ist die AK Wahl?

Bei dieser Wahl bestimmen die Mitglieder die politische Richtung der AK. Durch das Arbeiterkammergesetz sind fast alle Arbeitnehmer:innen, die unselbstständig arbeiten, Mitglied der Arbeiterkammer und somit unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wahlberechtigt. In einer gleichen, direkten und geheimen Wahl werden alle fünf Jahre aus den verschiedenen politischen Gruppen – den Fraktionen – die Vertreter:innen der Länderkammern gewählt. 

Warum ist es wichtig, zur AK Wahl zu gehen?

Weil nur eine starke AK deine Rechte mit aller Kraft durchsetzen kann. Und weil du damit den politischen Kurs der Arbeiterkammer für die nächsten fünf Jahre mitbestimmen kannst. Geh also wählen! Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, desto besser! Die nächste Gelegenheit: 2024. Je stärker die AK ist, desto besser kann sie für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen kämpfen.

Wo kann ich wählen?

In deinem Betrieb oder mit Wahlkarte. Im Betrieb, wenn dort ein sogenannter Betriebswahlsprengel eingerichtet wird. In den meisten großen und mittleren Unternehmen ist das der Fall. Du bist aufgrund von Urlaub oder Jobwechsel zur Wahlzeit in deinem Betrieb verhindert? Dann kannst du eine Wahlkarte beantragen. Wie das geht? Darüber erhältst du rechtzeitig Informationen vom AK Wahlbüro – das ist jene Behörde, die für die ordnungsgemäße Durchführung der AK Wahl zuständig ist.

Bin ich überhaupt wahlberechtigt?

Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das ist anders als etwa bei der Nationalratswahl. Wahlberechtigt sind Mitglieder – und Mitglieder sind fast alle, die arbeiten. 

Du bist automatisch wahlberechtigt, wenn du zum Stichtag – das ist wenige Wochen vor der Wahl – unselbstständig beschäftigt bist oder einen freien Dienstvertrag hast. Bist du zu diesem Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, im Zivil- bzw. Präsenzdienst oder arbeitslos, kannst du dich in die Wählerliste eintragen lassen. Das AK Wahlbüro informiert dich darüber rechtzeitig schriftlich.

Die Wahltermine in den Bundesländern

AK Salzburg

26.01. – 08.02.

AK Vorarlberg

26.01. – 08.02.

AK Tirol

29.01. – 08.02.

AK Kärnten

04.03. – 13.03.

AK Oberösterreich

05.03. – 18.03.

AK Burgenland

10.04. – 23.04.

AK Niederösterreich

10.04. – 23.04.

AK Wien

10.04. – 23.04.

AK Steiermark

16.04. – 29.04.