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Reinhold Binder beim Einwerfen des Stimmzettels in die Wahlurne
Wähle deine Vertretung: So wie PRO-GE Vorsitzender Reinhold Binder am 11. April im Wahllokal in der ÖGB-Zentrale.

AK Wahlen 2024 gehen ins Finale

Wähle deine Vertretung: 10. bis 23.4. in Wien, Niederösterreich und Burgenland, 16. bis 29.4. in der Steiermark

Ende Jänner 2024 in den westlichen Bundesländern gestartet, gehen die Arbeiterkammer-Wahlen 2024 jetzt in den Endspurt. Von 10. bis 23. April sind die Mitglieder in Wien, Niederösterreich und Burgenland aufgerufen ihre Stimme abzugeben, von 16. bis 29. April finden zum Abschluss die Wahlen in der Steiermark statt.

Was ist die AK Wahl?

Bei dieser Wahl bestimmen die Mitglieder die politische Richtung der AK. Durch das Arbeiterkammergesetz sind fast alle Arbeitnehmer:innen, die unselbstständig arbeiten, Mitglied der Arbeiterkammer und somit unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wahlberechtigt. In einer gleichen, direkten und geheimen Wahl werden alle fünf Jahre aus den verschiedenen politischen Gruppen – den Fraktionen – die Vertreter:innen der Länderkammern gewählt.

Warum ist es wichtig, zur AK Wahl zu gehen?

Weil nur eine starke AK deine Rechte mit aller Kraft durchsetzen kann. Und weil du damit den politischen Kurs der Arbeiterkammer für die nächsten fünf Jahre mitbestimmen kannst. Geh also wählen! Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, desto besser! Je stärker die AK ist, desto besser kann sie für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen kämpfen.

Bin ich überhaupt wahlberechtigt?

Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das ist anders als etwa bei der Nationalratswahl. Wahlberechtigt sind Mitglieder – und Mitglieder sind fast alle, die arbeiten. Du bist automatisch wahlberechtigt, wenn du zum Stichtag (für die jetzt noch ausständigen Bundesländer war das der 3. Jänner) unselbstständig beschäftigt bist oder einen freien Dienstvertrag hast.

Wo kann ich wählen?

In deinem Betrieb oder mit Wahlkarte. Im Betrieb, wenn dort ein sogenannter Betriebswahlsprengel eingerichtet wird. In den meisten großen und mittleren Unternehmen ist das der Fall. Wahlberechtigten in deren Betrieb es kein eigenes Wahllokal gibt, haben von der AK eine Wahlkarte zugeschickt bekommen. Diese kann bis zum letzten Tag der Wahl im jeweiligen Bundesland (es gilt das Datum des Poststempels) zurückgeschickt werden. Wahlkarten-Wähler:innen können aber auch in den öffentlichen Wahllokalen wählen - auch ohne Wahlkarte, aber unbedingt mit amtlichen Lichtbildausweis.