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Betriebsrätin doch nicht entlassen – Schutz muss weiter verbessert werden!

Die Firma Tridonic in Dornbirn musste ihre Vorwürfe gegen die eigene Betriebsratsvorsitzende nun fallen lassen und die Entlassung zurückziehen.

PRO-GE-Landesvorsitzender Wolfgang Fritz begrüßt die von Tridonic zurückgezogene Entlassung der eigenen Betriebsratsvorsitzenden: „Dennoch bleibt der fade Beigeschmack, dass die Firma die betriebliche Sozialpartnerschaft angegriffen hat!“

Die Firma Tridonic musste ihre Vorwürfe gegen die eigene Betriebsratsvorsitzende nun fallen lassen und die Entlassung zurückziehen. „Die Vorwürfe gegen die Betriebsratsvorsitzende haben sich als haltlos erwiesen. Das Unternehmen hat offenbar eingesehen, dass der Versuch, die engagierte Arbeitnehmervertreterin einzuschüchtern, keine Wirkung gezeigt hat und sie sich nicht aus der Firma drängen lässt“, begrüßt PRO-GE-Landesvorsitzender Wolfgang Fritz die erfreuliche Wende in dem Verfahren. „Es sollte dem Unternehmen und allen anderen Firmen in diesem Land nun eine Lehre sein, dass derartige Angriffe auf die betriebliche Sozialpartnerschaft nicht zum Erfolg führen“, hält ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer fest und hofft, dass man wieder auf einen konstruktiven Weg der Zusammenarbeit findet. Außerdem fordert Stemmer die Stellung von Betriebsrät:innen und solchen, die es werden wollen, zu stärken.

Haltlose Vorwürfe

Tridonic konnte seine haltlosen Vorwürfe gegen die Betriebsratsvorsitzende in dem Verfahren nicht beweisen und musste nun den Antrag auf Entlassung vor dem Arbeitsgericht zurückziehen. „Die Betriebsratsvorsitzende hat außerordentliches Durchhaltevermögen bewiesen, wofür ich ihr im Namen aller Beschäftigten der Firma Tridonic danke“, so PRO-GE-Landesvorsitzender Wolfgang Fritz. „Das Unternehmen ist mit dem Versuch, sie loszuwerden, mit Pauken und Trompeten gescheitert. Das Ergebnis des Verfahrens sollte allen Firmen im Land eine Lehre sein, dass derartige Angriffe auf die Arbeitnehmer:innenvertretung nicht zum Erfolg führen.“ Stattdessen solle die Energie vielmehr in eine funktionierende betriebliche Sozialpartnerschaft investiert werden. „Davon profitieren alle – Beschäftigte aber auch die Unternehmen! Die Mitglieder von Betriebsräten setzen sich tagtäglich für gute Arbeitsbedingungen ihrer Kolleg:innen ein – außerdem tragen sie für den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg bei, wie Studien beweisen.“

Schutz noch weiter ausdehnen

Betriebsrät:innen genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Einer Kündigung oder Entlassung muss immer das Arbeitsgericht zustimmen und es braucht dafür berechtigte Gründe. ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer fordert den Schutz noch weiter auszudehnen. So soll die Ver- oder Behinderung von Betriebsratswahlen unter Strafe gestellt werden. Diese Forderung findet sich auch im neuen Arbeitsprogramm des ÖGB, das beim Bundeskongress gerade abgesegnet wurde. „Es kommt immer wieder zu Versuchen, Betriebsratswahlen zu verhindern. Etwa durch Kündigung und Einschüchterung von Arbeitnehmer:innen, die einen Betriebsrat gründen wollen. Das muss bestraft werden können“, fordert Stemmer.

Fall im Sinne der Interessensvertretung ausgegangen

Der Fall Tridonic hat hohe Wellen geschlagen. „Deshalb war es umso wichtiger, dass dieser Fall im Sinne der Interessensvertretung ausgeht. Damit die Beschäftigten sehen, welchen besonderen Schutz Betriebsrät:innen genießen, um energisch und standhaft ihre Interessen vertreten zu können, dass das Recht auf ihrer Seite ist und wir als Gewerkschaft entschlossen hinter ihnen stehen“, betont Stemmer abschließend.