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PRO-GE Informationssystem für FunktionärInnen

Mit PIF Mitgliederdaten für deinen Betrieb einfach und elektronisch selbst verwalten.

Die Daten der Mitglieder immer auf dem aktuellen Stand zu halten, ist von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Arbeit von Gewerkschaften wie von Betriebsräten. Mit dem PIF will die PRO-GE Betriebsratskörperschaften die Verwaltung der Mitgliederdaten in ihrem Betrieb erleichtern. PIF bietet BetriebsrätInnen einen direkten Zugriff auf die Daten der Mitglieder ihres Betriebes im Mitgliederverwaltungsystem der Gewerkschaften.

Was kann PIF?

Mit der direkten Anbindung an das Mitgliederverwaltungssystem der Gewerkschaften ermöglicht es PIF, die Daten der Mitglieder in deinem Betrieb einfach und schnell aktuell zu halten. BetriebsrätInnen können mit PIF außerdem die Vorteile einer modernen Datenbank für ihre Arbeit nutzen.

  • Ändern von Mitglieds- oder Beschäftigungsdaten direkt im Mitgliederverwaltungssystem der Gewerkschaften
  • Abrufen von Daten der Mitglieder in deinem Betrieb immer auf dem letzten Stand
  • Selektion der Mitgliedsdaten nach bestimmten Kriterien wie z.B. Geburtstag(en)
  • Per Mausklick vorausgefüllte Formulare erstellen, z.B. PVA-Anmeldung, Unfallanzeige
  • Export von Suchergebnissen in Excel-Dateien
  • einfache Weiterleitung von Änderungen

Wer kann PIF nutzen?

Ein Zugang kann für Betriebe mit mehr als 50 PRO-GE Mitgliedern angefordert werden. Die Berechtigung bezieht sich auf eine Person und nicht auf die Betriebsratskörperschaft (siehe untenstehenden Hinweis). Ein Zugang sollte daher von jener Person in der Betriebsratskörperschaft angefordert werden, die tatsächlich die Mitgliederdaten verwaltet.

Wie bekomme ich einen PIF-Zugang?

  • Anforderungsformular downloaden
  • Verpflichtungserklärung zum Datenschutz genau durchlesen und bestätigen
  • Formular ausfüllen
  • vom Betriebsratsvorsitzenden unterschreiben lassen und
  • an das PRO-GE Mitgliederservice schicken.

Achtung:

Mit dem Antrag verpflichtet sich der/die künftige NutzerIn zur verantwortungsvollen und dem Datenschutzgesetz konformen Verwendung der Daten. Die Zugangsberechtigung bezieht sich daher immer auf die jeweilige Person. Benutzerkennung und/oder Passwort dürfen - auch innerhalb der Betriebsratskörperschaft - nicht weitergegeben werden!

Solltest du noch Fragen zu PIF haben, wende dich bitte an:

Annemarie Kerschner
PRO-GE Mitgliederservice
Montag bis Donnerstag: 7.00 - 15.00 Uhr
Feitag: 7.00 - 12.00 Uhr
Telefon: +43 (0)1 53 444 69-102
E-Mail: 
annemarie.kerschner@proge.at