Kollektive Unfallversicherung
Unfallversicherung für FunktionärInnen der Gewerkschaft PRO-GE
Der Bundesvorstand der PRO-GE hat 2014 eine kollektive Unfallversicherung für FunktionärInnen der Gewerkschaft PRO-GE beschlossen.
Diese Versicherung ist seit 01. Juli 2014 gültig und somit sind gegebenenfalls Schadensfälle gedeckt.
1. Vertragsgrundlagen:
Vertragsgrundlage sind die allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2005)
2. Versicherte Personen:
FunktionärInnen der Gewerkschaft PRO-GE
3. Was ist versichert:
Unfälle die sich bei der Teilnahme an Veranstaltungen der PRO-GE und am direkten Weg von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz zu dieser Veranstaltung und zurück ereignen sollten.
4. Versicherungssummen pro versicherter Person:
- € 50.000,-- beginnend ab 10% dauernder Invalidität, maximale Leistung € 200.000,-
(zur Erläuterung: Bei 10%iger Invalidität gelangen € 5.000,-- zur Auszahlung, die maximale Leistung von € 200.000,-- ergibt sich aus der vertraglich abgeschlossenen vierfachen Leistung bei 100%iger Invalidität) - € 500,-- für eine monatliche Unfallrente
(ab 50%iger Invalidität, Zahlungszeitraum bis 65. Lebensjahr) - € 50.000,-- für Todesfall (und € 250,-- monatlich je versorgungspflichtigem Kind, Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, maximal jedoch 5 Jahre)
Um einen Schadensfall zu melden, das Formular unter dem Artikel vollständig ausfüllen, gegebenenfalls mit ärztlichen Bestätigungen versehen und an Kollegen Alfred Artmäuer (alfred.artmaeuer@proge.at) übermitteln. Die Abwicklung mit der Wr. Städtischen erfolgt ausnahmslos durch die Zentrale der PRO-GE.