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Kollektive Unfallversicherung

Unfallversicherung für Funktionär:innen der Gewerkschaft PRO-GE

Der Bundesvorstand der PRO-GE hat 2014 eine kollektive Unfallversicherung für Funktionär:innen der Gewerkschaft PRO-GE beschlossen.

Diese Versicherung ist seit 01. Juli 2014 gültig und somit sind gegebenenfalls Schadensfälle gedeckt.

  1.  Vertragsgrundlagen:
     Vertragsgrundlage sind die allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2005)
  2.  Versicherte Personen:
    Funktionär:innen der Gewerkschaft PRO-GE
  3.  Versicherte Ereignisse:
    Unfälle die sich bei der Teilnahme an Veranstaltungen der PRO-GE und am direkten Weg von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz zu dieser Veranstaltung und zurück ereignen sollten.
  4. Versicherungssummen pro versicherter Person:
  • € 50.000,-- beginnend ab 10 % dauernder Invalidität, maximale Leistung € 200.000,-
    Erläuterung: Bei 10%iger Invalidität gelangen € 5.000,-- zur Auszahlung, die maximale Leistung von € 200.000,-- ergibt sich aus der vertraglich abgeschlossenen vierfachen Leistung bei 100%iger Invalidität
  • € 500,-- für eine monatliche Unfallrente
    ab 50%iger Invalidität, Zahlungszeitraum bis zum 65. Lebensjahr
  • € 50.000,-- für Todesfall und € 250,-- monatlich je versorgungspflichtigem Kind, Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, maximal jedoch 5 Jahre

Um einen Schadensfall zu melden, die Unfall-Schadensanzeige vollständig ausfüllen und gegebenenfalls mit ärztlichen Bestätigungen versehen an PRO-GE Bundesgeschäftsführer Stefan Guggenberger unter der Mailadresse organisation@proge.at übermitteln.

Die Abwicklung mit der Wiener Städtischen erfolgt ausnahmslos durch die Zentrale der PRO-GE.