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FAQ zum Kollektivvertrag
Ohne Gewerkschaften gäbe es keine Kollektivverträge. Ohne Mitglieder gäbe es keine Gewerkschaften und damit auch keine Kollektivverträge.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektiv-Vertrag ist eine Vereinbarung, ein Vertrag, der zwischen den Vertretungen der Arbeitnehmer:innen und der Arbeitgeber:innen verhandelt und abgeschlossen wird.
Wie der Name sagt, gilt ein Kollektivvertrag für ein Kollektiv von Arbeitnehmer:innen. Diese Gruppe, das Kollektiv für das der Vertrag gilt, kann unterschiedlich definiert sein. Ein Kollektivvertrag kann zum Beispiel für die Beschäftigten einer bestimmten Branche gelten, für ein definiertes Gebiet oder etwa nur für die Arbeiter:innen bzw. für die Angestellten eines Wirtschaftszweiges.
Was steht in einem Kollektivvertrag?
Grob gesagt, sind im Kollektivvertrag alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Im Grundaufbau der meisten Kollektivverträge spielen vor allem Arbeitszeitregelungen, Arbeitszeitmodelle und die Entgeltfindung wie die Einstufung oder Mindestlöhne eine bedeutende Rolle.
Kollektivverträge sind nur für eine bestimmte Dauer und Wirkungsbereich gültig. Es gibt zum Beispiel Kollektivverträge, die für ganz Österreich und den gesamten Wirtschaftszweig gelten, andere gelten nur in einem Bundesland oder nur für Betriebe der Industrie oder dem Gewerbe. Die meisten Kollektivverträge sind nur für ein Jahr gültig, dann müssen sie neu verhandelt werden.
Vieles, was im Kollektivvertrag steht, steht nicht im Gesetz oder die Regelungen sind besser als jene im Gesetz. Zum Beispiel sind Mindestlöhne oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausschließlich im Kollektivvertrag festgeschrieben.
Diese wichtigen Punkte regelt zum Beispiel der Kollektivvertrag:
- Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit für die jeweilige Branche
- Überstunden und deren Abgeltung
- Besondere Entlohnungen bestimmter Arbeitszeiten, zum Beispiel Schichtzulagen
- Kriterien wie Einstufung in ein Gehaltsschema und sich daraus ergebende Mindestentlohnung oder zum Beispiel Vorrückungen
- Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Anspruch auf Aufwandsentschädigungen
Wo finde ich meinen Kollektivvertrag?
- Gewerkschaftsmitglieder können jederzeit ein gedrucktes Exemplar bestellen.
- Alle Kollektivverträge, die von der Gewerkschaft PRO-GE verhandelt werden, findest du hier zum Download.
- Auf www.kollektivvertrag.at findest du außerdem alle Kollektivverträge in Österreich.
- Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt außerdem vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo genau du ihn findest, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel.
Dort ist auch festgehalten, welcher Kollektivvertrag auf das Dienstverhältnis angewendet wird.
Kann ich mir meinen Kollektivvertrag aussuchen?
Nein. Es gibt gesetzlich festgelegte Spielregeln, welcher Kollektivvertrag gilt: Jedes Unternehmen wird von der Wirtschaftskammer einem Fachverband oder einer ähnlichen Gruppe zugeordnet. Diese Zuordnung entscheidet grundsätzlich darüber, welcher Kollektivvertrag bzw. welche Kollektivverträge im Betrieb zur Anwendung kommen.
Die Arbeitnehmer:innenvertretung kann dabei nicht mitbestimmen und das schafft in der Praxis manchmal Probleme. Nur bei ganz offensichtlich falscher Zuordnung, kann ein behördliches Verfahren zur Korrektur versucht werden.
Wie weiß ich, welcher Kollektivvertrag für mich gilt?
Welcher Kollektivvertrag für dein Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, steht auf dem Dienstzettel. Du kannst auch deinen Betriebsrat um Hilfe bitten.
Je nachdem, zu welchem Fachbereich ein Unternehmen in der Wirtschaftskammer zugeordnet wird, können in einem Betrieb einer oder auch mehrere Kollektivverträge zur Anwendung kommen.
Grundsätzlich haben Kollektivverträge bestimmte Geltungsbereiche. Sie bestimmen, für wen der Kollektivvertrag gilt. Es gibt zumeist einen fachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereich.
- Der fachliche Geltungsbereich bestimmt die Branche, also den Wirtschaftszweig, für die der Kollektivvertrag abgeschlossen wurde.
- Der räumliche Geltungsbereich legt fest, in welchen Bundesländern der Kollektivvertrag gilt und
- der persönliche Geltungsbereich beschreibt die Personengruppe, für die der Kollektivvertrag anzuwenden ist.
Wer verhandelt den Kollektivvertrag?
Zu einer Kollektivvertrags-Verhandlung treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Beschäftigten. Man nennt die beiden auch Kollektivvertrags-Parteien. Sie sind offiziell berechtigt, Kollektivverträge abzuschließen.
Für die Beschäftigten stellen Gewerkschaften ein Verhandlungsteam zusammen. Den Kern des Teams bilden vor allem Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus der Branche.
Die Arbeitgeberseite schickt meist Unternehmer:innen oder Manager:innen aus den Betrieben der Branche.
Können sich Unternehmen aussuchen, ob sie den Kollektivvertrag anerkennen?
Zum Glück nicht. In Österreich ist die Mitgliedschaft von Unternehmen in der Wirtschaftskammer und der Arbeitnehmer:innen in der Arbeiterkammer gesetzlich geregelt. Die Unternehmen müssen sich also an die Regelungen in den Kollektivverträgen halten.
Grundsätzlich gilt, dass der Kollektivvertrag nicht gegen bestehende Gesetze (Verfassungs-, Bundes-, Landesgesetze) sowie dazu erlassene Verordnungen verstoßen darf. Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge müssen den Kollektivvertrag beachten und dürfen grundsätzlich keine schlechteren Regelungen treffen.