- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte
Dein Beitrag für eine gerechte Arbeitswelt
Alle Mitglieder zahlen ein Prozent des Bruttoeinkommens als Mitgliedsbeitrag.
Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder Aufwandsentschädigungen wie Taggelder, Nächtigungsgelder oder Fahrtkostenersätze werden nicht zum Bruttoeinkommen gerechnet.
Das Bruttoeinkommen beinhaltet den Arbeitslohn inklusive Akkord- und Prämienentgelte, Überstunden, Wegzeitvergütungen, Zulagen und Zuschläge (zum Beispiel SEG-, Montage- und Nachtarbeitszulage) vor Abzug von Steuern und Abgaben.
In gewissen Lebenslagen (zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder in Karenz) gelten reduzierte Beiträge als Mitgliedsbeitrag beziehungsweise gibt es sogar Beitragsfreiheit (siehe weiter unten).
Unterstützungen und Leistungen werden nur ausbezahlt, wenn der Mitgliedsbeitrag tatsächlich einem Prozent des Bruttolohnes entspricht. Außerdem können manche Unterstützungen erst nach einer gewissen Anzahl von geleisteten Vollbeiträgen* in Anspruch genommen werden.
*Vollbeitrag = der reguläre Mitgliedsbeitrag bei Beschäftigung von einem Prozent des Bruttolohnes.
Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag einzahlen?
- Über Betriebsabzug: Der Betrieb überweist den Mitgliedsbeitrag direkt von deinem Lohn an uns.
- Über Pensionsabzug: Die Pensionsversicherungsanstalt überweist den Mitgliedsbeitrag direkt von deiner Pension an uns.
- Über ein SEPA-Lastschriftverfahren, einen Dauerauftrag oder mit einem Erlagschein.
Bitte gib uns Veränderungen wie zum Beispiel einen Arbeitsplatzwechsel oder die Einkommenshöhe per E-Mail an mitgliederservice@proge.at bekannt.
Beitragsfreie Zeiten
Es gibt beitragsfreie Zeiten, die als Mitgliedschaft angerechnet werden können. Voraussetzung dafür ist eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft und die Information an die PRO-GE über:
- Gesetzlichen Mutterschutz
- Elternkarenz im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
- Präsenz- und Zivildienst
- Bildungskarenz
- Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)
- Entwicklungshilfe
Reduzierte Beiträge
Diese Personen zahlen folgende reduzierte Beiträge monatlich (Stand 2025):
- Geringfügig Beschäftigte: 5 Euro
- Pensionist:innen: 5 Euro
- Arbeitslose: 5 Euro
- Vorzeitiger Mutterschutz: 5 Euro
- Schüler:innen, Student:innen: 1 Euro
- Zweitmitglieder: Personen, die bereits bei einer anderen Gewerkschaft Hauptmitglied sind und dort ihren Vollbeitrag leisten, zahlen für eine PRO-GE Mitgliedschaft 10 Euro.
Steuerliche Abschreibung
Dein Beitrag für die Gewerkschaft PRO-GE wirkt steuermindernd. Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Lohn/über den Betrieb oder von der Pension abgezogen, erfolgt die steuerliche Berücksichtigung bereits durch die Lohnverrechnung des Betriebes oder die Pensionsversicherungsanstalt.
Finanzamtsbestätigung
Die Bestätigungen der geleisteten Mitgliedsbeiträge für die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung sind hier abrufbar.
Bei Betriebsabzug oder Pensionsabzug erfolgt die steuerliche Berücksichtigung automatisch. In diesen Fällen ist keine Finanzamtsbestätigung nötig und auch nicht abrufbar.