KV-Abschluss Fisch- und Feinkostsektor
2,7 bis 2,75 Prozent mehr Lohn ab 1. Mai 2025
Für die Arbeiter:innen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie in der Feinkostindustrie hat die PRO-GE folgenden Abschluss erzielt.
Das Ergebnis:
Kollektivvertragliche Mindestlöhne in den Lohnkategorien 1 bis 4 +2,7 Prozent und in den Lohnkategorien 5 bis 7 +2,75 Prozent
- Lehrlingseinkommen +2,75 Prozent
- Dienstalterszulagen +2,7 Prozent
- Überzahlungen bleiben in vollem Ausmaß aufrecht
Der neue Mindestlohn beträgt 1.869,54 Euro
Geltungstermin: 1. Mai 2025
Laufzeit: 12 Monate
14. Mai 2025
- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte