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KV-Abschluss Fisch- und Feinkostsektor

2,7 bis 2,75 Prozent mehr Lohn ab 1. Mai 2025

Für die Arbeiter:innen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie in der Feinkostindustrie hat die PRO-GE folgenden Abschluss erzielt. 

Das Ergebnis:

Kollektivvertragliche Mindestlöhne in den Lohnkategorien 1 bis 4 +2,7 Prozent und in den Lohnkategorien 5 bis 7 +2,75 Prozent

  • Lehrlingseinkommen +2,75 Prozent
  • Dienstalterszulagen +2,7 Prozent
  • Überzahlungen bleiben in vollem Ausmaß aufrecht 

Der neue Mindestlohn beträgt 1.869,54 Euro 

Geltungstermin: 1. Mai 2025
Laufzeit: 12 Monate

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