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Fleischwirtschaft: 2.000 Euro Mindestlohn bei Abschluss in 6. Verhandlung

Gesamtabschluss im Durchschnitt von plus 2,3 Prozent

Für die Arbeiter:innen im Fleischergewerbe und in der Fleischwarenindustrie konnte nach der 6. Verhandlungsrunde ein Abschluss erzielt werden. 

Das Ergebnis: 

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,80 Prozent ab 1. Dezember 2025.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,80 Prozent ab 1. Dezember 2025.
  • Kaufkraftsicherungsprämie von 350 Euro.
  • Das ergibt einen gewichteten Gesamtabschluss von durchschnittlich + 2,3 Prozent.
  • Zudem wurden die Dienstalterszulagen um 2,60 Prozent angehoben. Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht. 

Erreichung des 2.000 Euro Mindestlohnes!

Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt somit im Fleischergewerbe Wien 2.004,43 Euro und in der Fleischwarenindustrie 2.017,85 Euro.

 

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