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Molkereien und Käsereien: +2,9 Prozent

Lohnerhöhungen gelten rückwirkend ab 1. November 2025

Hände einer Arbeiterin beim Waschen eines Käseleibs

In der dritten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter:innen der genossenschaftlichen, gewerblichen und industriellen Molkereien und Käsereien hat die PRO-GE am 19. November einen erfolgreichen Lohnabschluss erzielt.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um 2,9 Prozent plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,9 Prozent plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,9 Prozent 
  • Vereinbarung über Gespräche bezüglich Modernisierung des Kollektivvertrages

Neuer Mindestlohn: 2.407,00 Euro

Geltungstermin: 1. November 2025
Laufzeit: 12 Monate

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