Molkereien und Käsereien: +2,9 Prozent
Lohnerhöhungen gelten rückwirkend ab 1. November 2025
In der dritten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter:innen der genossenschaftlichen, gewerblichen und industriellen Molkereien und Käsereien hat die PRO-GE am 19. November einen erfolgreichen Lohnabschluss erzielt.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um 2,9 Prozent plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,9 Prozent plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,9 Prozent
- Vereinbarung über Gespräche bezüglich Modernisierung des Kollektivvertrages
Neuer Mindestlohn: 2.407,00 Euro
Geltungstermin: 1. November 2025
Laufzeit: 12 Monate
19. November 2025
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