Stickereiwirtschaft Vorarlberg: +2,6 Prozent
Neuer Mindestlohn 2.005,66 Euro, gültig mit 1. Juni 2025
Bei der Kollektivvertrags-Verhandlung für die Arbeiter:innen in der Stickereiwirtschaft Vorarlberg konnte die PRO-GE am 4. Juni 2025 nachstehenden Abschluss erzielen. Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum betrug 2,6 Prozent.
Das Ergebnis:
- 2,6 Prozent Erhöhung der KV-Löhne
- IST-Löhne: Empfehlung zur Aufrechterhaltung der Überzahlung
- 2,6 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
Der neue Mindestlohn beträgt € 2.005,66.
Geltungsbeginn: 1. Juni 2025
Laufzeit: 12 Monate
06. Juni 2025
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