KV-Abschluss Suppenindustrie: +2,55 Prozent
Mindesterhöhung 65 Euro, Kaufkraftsicherungsprämie 50 Euro
Für die Arbeiter:innen in der Suppenindustrie konnte die PRO-GE nachfolgenden Abschluss erzielen.
Das Ergebnis:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,55 Prozent, mindestens jedoch um 65 Euro (ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von 2,75 Prozent)
- Kaufkraftsicherungsprämie in der Höhe von 50 Euro
- Lehrlingseinkommen werden um 2,55 Prozent angehoben
- Überzahlungen bleiben aufrecht
Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 2.247,87 Euro.
Geltungstermin: 1. Dezember 2025
Laufzeit: 12 Monate
28. Januar 2026
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