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KV-Abschluss Suppenindustrie: +2,55 Prozent

Mindesterhöhung 65 Euro, Kaufkraftsicherungsprämie 50 Euro

Für die Arbeiter:innen in der Suppenindustrie konnte die PRO-GE nachfolgenden Abschluss erzielen. 

Das Ergebnis:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,55 Prozent, mindestens jedoch um 65 Euro (ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von 2,75 Prozent)
  • Kaufkraftsicherungsprämie in der Höhe von 50 Euro
  • Lehrlingseinkommen werden um 2,55 Prozent angehoben
  • Überzahlungen bleiben aufrecht 

Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 2.247,87 Euro. 

Geltungstermin: 1. Dezember 2025
Laufzeit: 12 Monate

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