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KV-Metallgewerbe 2025: Löhne steigen um 4,3 Prozent

Ab 1. Jänner 2025 steigen die Löhne dauerhaft um 4,3 Prozent. Die Lehrlingseinkommen werden um 3,8 Prozent erhöht.

Rund 120.000 Arbeiter:innen und 20.000 Lehrlinge profitieren vom Kollektivvertragsabschluss, den die Gewerkschaft PRO-GE am 31. Oktober 2024 mit allen Arbeitgeberverbänden des Metallgewerbes finalisierte.

Die Löhne steigen ab 1. Jänner 2025 dauerhaft um 4,3 Prozent
Die Lehrlingseinkommen werden um 3,8 Prozent erhöht.

Unterschiedlichste Branchen und Berufe im Metallgewerbe

Das Metallgewerbe vereint so unterschiedliche Branchen wie Metalltechnik, Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik, den gesamten Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik oder Kunsthandwerke oder Gesundheitsberufe. Die einzelnen Berufszweige sind demnach sehr unterschiedlich und reichen von KFZ-Techniker:innen bis zu Instrumentenbauer:innen.

Die Details zum Abschluss

Im Bereich Metallgewerbe wurde bereits bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2023 in Grundzügen die Lohnerhöhung für heuer fixiert. Eine Entscheidung, die sich heute als gut erweist: Denn die wirtschaftliche Situation ist schwierig, wir befinden uns im längsten Wirtschaftsabschwung seit 1946.

Am 31. Oktober wurde der Kollektivvertrag nun gemeinsam mit allen sechs Arbeitgeber-Fachverbändern unterzeichnet. 

Die Ist-Löhne steigen heuer um 4,3 Prozent (rollierende Inflation plus 0,5 Prozent).

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen um 3,8 Prozent.

Der neue Mindestlohn beträgt 2.516,58 Euro.

Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 3,8 Prozent erhöht. Die Zulagen gestalten sich ab 1. Jänner 2025 wie folgt:

  • kleine Entfernungszulage: 11,71 Euro
  • mittlere Entfernungszulage:
    • ab 1.1.2025: 28,20 Euro
    • ab 1.1.2026: 30,00
  • große Entfernungszulage: 60,82 Euro
  • Nächtigungsgeld: 21,62 Euro
  • Schmutzzulage: 0,73 Euro
  • Erschwerniszulage: 0,73 Euro
  • Gefahrenzulage: 0,73
  • Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr): 3,131 Euro
  • Schichtzulage (zweite Schicht): 1,042 Euro
  • Schichtzulage (dritte Schicht): 3,131 Euro
  • Montagezulage: 1,13 Euro

 

Die Lehrlingseinkommen steigen um 3,8 Prozent auf:

  • 967,42 Euro im ersten Lehrjahr 
  • 1.126,23 Euro im zweiten Lehrjahr
  • 1.464,10 Euro im dritten Lehrjahr
  • 1.958,19 Euro im vierten Lehrjahr

Für Lehrlinge im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr werden auch 2025 die Kosten für ein Klimaticket Ö ersetzt.

Geltungsbeginn des neuen Kollektivvertrages ist der 1. Jänner 2025. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Die rollierende Inflationsrate im Durchschnitt der Monate Oktober 2023 bis September 2024. Sie liegt bei 3,8 Prozent

Statt der Erhöhung der IST-Löhne kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren. Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 6 Stunden und 27 Minuten.

In den nächsten Jahren sollen im Metallgewerbe Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung zu Fachkräften weiterqualifiziert werden. Das Ziel ist nicht allein eine bestandene Lehrabschlussprüfung, sondern ein koordiniertes Qualifizierungsmanagement.

Ein künftiger Fachkräftebedarf sollte bereits vorab identifiziert werden, sodass die neu ausgebildeten Facharbeiter:innen auch gleich an einem entsprechenden Facharbeitsplatz eingesetzt werden können. Die Ausbildung und die Berufsausübung sollen so koordiniert werden, dass keine Entgelteinbußen entstehen.

Die ersten Ausbildungen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sollen im Laufe des Jahres 2025 starten.

Downloads

Abschlussplakat
Abschlussplakat
Abschluss Metallgewerbe 2024
Download (PDF, 89 KB)
Infokarte
Infokarte
Abschluss Metallgewerbe 2024
Download (PDF, 72 KB)
Werbefolder
Werbefolder
Abschluss Metallgewerbe 2024
Download (PDF, 136 KB)
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