Orthopädieschuhmacher- und Schuhmachergewerbe: KV-Löhne steigen um drei Prozent
Lehrlinge erhalten bis zu 5,5 Prozent mehr
Bei der am 23. Oktober 2025 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Orthopädieschuhmacher- und Schuhmachergewerbe konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden:
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 3,0 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Lohngruppe 4-5)
- 2,8 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Lohngruppe 1-3)
- 5,5 Prozent – 3,0 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen (+ 50,0 Euro/Monat pro Lehrjahr)
Der neue KV-Mindestlohn beträgt:
1.981,41 Euro (Orthopädieschuhmachergewerbe)
1.951,96 Euro (Schuhmachergewerbe)
Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 3,0 Prozent.
Geltungstermin: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate
23. Oktober 2025
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