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Orthopädieschuhmacher- und Schuhmachergewerbe: KV-Löhne steigen um drei Prozent

Lehrlinge erhalten bis zu 5,5 Prozent mehr

Bei der am 23. Oktober 2025 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Orthopädieschuhmacher- und Schuhmachergewerbe konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden:

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 3,0 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Lohngruppe 4-5)
  • 2,8 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Lohngruppe 1-3)
  • 5,5 Prozent – 3,0 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen (+ 50,0 Euro/Monat pro Lehrjahr)

Der neue KV-Mindestlohn beträgt:

1.981,41 Euro (Orthopädieschuhmachergewerbe)

1.951,96 Euro (Schuhmachergewerbe)

Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 3,0 Prozent.

Geltungstermin: 1. Jänner 2026

Laufzeit: 12 Monate

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