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Bäuerliche Betriebe Steiermark: Lohnplus von 3,4 Prozent

Neuer Mindestlohn beträgt 1.928,13 Euro

Bei der am 17. Dezember 2025 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Arbeitnehmer/innen der Land- und forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betriebe, Gutsbetriebe und nicht bäuerlichen Betriebe Steiermark konnte nachstehender Abschluss erreicht werden:

  • Erhöhung aller Lohnkategorien um 3,4 % (zugrundliegende durchschnittliche Inflationsrate von 3,4 %)
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,4 %
  • Erhöhung der Kategorie Buschenschank-Personal um 3,4 %
  • Neuer Mindestlohn: 1.928,13 €

Geltungstermin: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate 

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