Gewürzindustrie: KV-Löhne steigen um 2,8 Prozent
Neuer Mindestlohn von 2.119,00 Euro
Für die Arbeiter:innen in der Gewürzindustrie Österreich konnte ein KV-Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen sowie Dienstalterszulagen um 2,80 % plus Aufrundung auf den nächsten vollen Euro. Die euromäßige Überzahlung bleibt weiterhin aufrecht.
Mit der Lohnkategorie 4.b. (Sonstige Arbeitnehmer:innen) beträgt der neue kollektivvertragliche Mindestlohn 2.119,00 Euro.
Geltungstermin: 01. Februar 2026
Laufzeit: 12 Monate
09. Februar 2026