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Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe: 2000 Euro Mindestlohn erreicht

KV-Löhne werden um 3 Prozent angehoben

Für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe konnte am 3. Dezember 2025 folgender Abschluss erzielt werden:

  • Erhöhung der KV-Löhne in allen Lohngruppen um 3 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,2 Prozent
  • 2.000 Euro Mindestlohn erreicht
  • Neuer Mindestlohn: 2.012,31 Euro

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate