Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe: 2000 Euro Mindestlohn erreicht
KV-Löhne werden um 3 Prozent angehoben
Für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe konnte am 3. Dezember 2025 folgender Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung der KV-Löhne in allen Lohngruppen um 3 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,2 Prozent
- 2.000 Euro Mindestlohn erreicht
- Neuer Mindestlohn: 2.012,31 Euro
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate
04. Dezember 2025