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Kaffeemittelindustrie: KV-Löhne steigen um 2,55 Prozent

Neuer Mindestlohn von 2.115,78 Euro

Für die Kaffeemittelindustrie konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 2,55 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,55 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien um 2,55 %
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung

Neuer Mindestlohn: € 2.115,78

Geltungsbeginn: 1. November 2025
Laufzeit: 12 Monate