Kaffeemittelindustrie: KV-Löhne steigen um 2,55 Prozent
Neuer Mindestlohn von 2.115,78 Euro
Für die Kaffeemittelindustrie konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung der KV-Löhne um 2,55 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,55 %
- Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien um 2,55 %
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Neuer Mindestlohn: € 2.115,78
Geltungsbeginn: 1. November 2025
Laufzeit: 12 Monate
29. Januar 2026