Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie: +2,85 Prozent
Lehrlingseinkommen +3,5 Prozent, gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026
Für die Arbeiter:innen in der alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie konnte die PRO-GE nachfolgenden Abschluss erreichen.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV-Löhne um 2,85 Prozent, maximal jedoch um 70 Euro
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,5 Prozent
- Erhöhung der DAZ um 2,85 Prozent
- Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,85 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder um 3,5 Prozent
Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
Neuer Mindestlohn: € 2.362,96
Geltungstermin: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate
19. Januar 2026
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