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Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie: +2,85 Prozent

Lehrlingseinkommen +3,5 Prozent, gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026

Für die Arbeiter:innen in der alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie konnte die PRO-GE nachfolgenden Abschluss erreichen.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 2,85 Prozent, maximal jedoch um 70 Euro
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,5 Prozent 
  • Erhöhung der DAZ um 2,85 Prozent 
  • Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,85 Prozent
  • Erhöhung der Zehrgelder um 3,5 Prozent

Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht. 

Neuer Mindestlohn: € 2.362,96

Geltungstermin: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate

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