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KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung 2026

KV-Löhne werden mit 1. Jänner um 2,3 Prozent erhöht

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für rund 70.000 überlassene Arbeiter:innen hat die PRO-GE am 10. Dezember 2025 einen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen mit 1. Jänner 2026 um 2,3 Prozent. ebenfalls berewits vereinbart wurde der Lohnabschluss für 2027 mit einer Erhöhung von 2,0 Prozent.

Der Abschluss 2026 im Überblick:

  • KV-Löhne +2,3 Prozent
  • neuer Mindestlohn € 2.326,86
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
  • Regelung für auswärtige Arbeiten:
    • Taggeld € 30,00
    • Nächtigungsgeld € 17,00
Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2026:

BG F Techniker

€ 24,82

BG E Qualifizierte Facharbeiter:in

€ 20,14

BG D Facharbeiter:in

€ 17,50

BG C Qualifizierte Arbeitnehmer:in

€ 15,62

BG B Angelernte Arbeitnehmer:in

€ 13,90

BG A Ungelernte Arbeitnehmer:in
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)

€ 13,90

Ab 1. Jänner 2027:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 2,0 Prozent
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Der bessere Mindestlohn gilt

Der Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung regelt, dass der Mindestlohn aus dem im Beschäftigerbetrieb geltenden Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, wenn dieser höher liegt. Für bestimmte Hochlohnbranchen gelten zusätzlich noch sogenannte Referenz-Zuschläge.

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