Bekleidungs-, Textil- und Kürschner- und Gerbergewerbe 2026
3,2 Prozent mehr Lohn und Lehrlingseinkommen ab 1. Jänner
Bei der gemeinsamen Kollektivvertragsverhandlung für die drei Bereiche Textilgewerbe; Kürschner- und Gerbergewerbe; Bekleidungsgewerbe konnte die PRO-GE am 17. November Abschlüsse erzielen. Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 3,2 Prozent. Mit diesen Abschlüssen konnte ein weiterer Schritt zur Zielerreichung von 2000 Euro Mindestlohn gesetzt werden.
Der Ergebnis im Überblick:
- +3,2 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- IST-Lohnempfehlung
- +3,2 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- +3,2 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien
- 2.000 Euro Mindestlohn – Zielvereinbarung/Umsetzung bis zum 31.12.2026 weiterhin aufrecht
Die neuen KV-Mindestlöhne betragen:
- 1.944,65 Euro (Bekleidungsgewerbe)
- 1.944,65 Euro (Kürschner- und Gerbergewerbe)
- 1.948,12 Euro (Textilgewerbe)
Geltungstermin: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate
17. November 2025